Ich: Radel entgegen der Fahrtrichtung...

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Ich: Radel entgegen der Fahrtrichtung.
Der Polizist auf der anderen Straßenseite:

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Ich: Radel entgegen der Fahrtrichtung. Der Polizist auf der anderen Straßenseite:

Kommentare

2026-07-03 17:51:22 von ano_8108

+34 (42)

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Ganz Klasse: Auf dem Gehweg gegen die Fahrtrichtung mit den Smartphone und Kopfhörer. Meine Frau im Rollstuhl liebt solche Idioten.
An alle die der Meinung sind, das ist eine Bagatelle, schon mal darüber nachgedacht wie ihr dadurch unter Umständen andere gefährdet? Wahrscheinlich nicht.

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2026-07-03 18:04:15 von ano_0220

+2 (20)

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Aha....Polizist,
Collina, ehemaliger italienischer Fußball Schiedsrichter!

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2026-07-03 18:27:16 von ano_2160

-1 (17)

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Manchmal frage ich mich ob Colini nicht ein Alien ist.

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2026-07-03 19:23:50 von ano_1147

+7 (15)

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Wenn er einer ist, hat er alles richtig gemacht.

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2026-07-04 00:29:35 von Wolke

+13 (19)

Avatar von Wolke

Pierluigi Collina, der beste Schiedsrichter aller Zeiten.

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2026-07-04 08:44:30 von ano_5209

+9 (25)

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Wie ich die Straße überquere:
1.) Fahrradweg nach links und rechts überprüfen, ob kein Rad oder anrasender Roller kommt - 50% fahren in die falsche Richtung. Radstreifen zum Grünstreifen hin überqueren.
2.) Straße überprüfen. Straße überqueren um den nächsten Grünstreifen zu erreichen.
3.)Fahrradweg nach links und rechts überprüfen, ob kein Rad oder anrasender Roller kommt - 50% fahren in die falsche Richtung. Fußgängerweg endlich wieder erreicht.

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2026-07-04 08:49:26 von ano_4278

+4 (22)

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Ich hasse Radfahrer und noch abgrundtief hasse ich Radfahrer, die auf der verkehrten Seite fahren....

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2026-07-04 09:59:12 von ano_9225

+8 (14)

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Ich hab Wichtigeres zu tun als mich dauernd aufzuregen und mitzuzählen, ob sich nun mehr Radfahrer, Fußgänger oder Autofahrer danebenbenehmen. Die meisten sind so wie ich eh alles. Komme so weit auch ganz gut zurecht.

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2026-07-04 14:21:43 von ano_0126

-1 (9)

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Aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs (§ 7 StVG) haften Sie bei einem Unfall mit einem Radfahrer fast immer anteilig (meist zu 25 % bis 33 %), selbst wenn der Radfahrer den Unfall durch einen klaren Verkehrsverstoß allein verschuldet hat.
Begründung : Man muss damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer Fehler im Straßenverkehr begeht.
Und dann kommt diese Flachpfeife mit seinem Meme! Widerlich!

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2026-07-04 18:11:54 von ano_9225

+2 (2)

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Nein, das Mitverschulden mindert und das Alleinverschulden schließt Haftung ausdrücklich aus.

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