Wenn du mit dem aufgewärmten Essen versehentlich ein Stück..

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   von heidi2 | Homepage:
Kommentar (1)    tags: essen

Kommentare

2018-11-28 15:16:16 von

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Werbung, die nicht als solche erkennbar ist, verstößt gegen das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten. Das Verbot der Schleichwerbung gilt auch im Internet. Ich würde diesen Kommentar sofort löschen. Das erspart euch eine Menge Ärger mit dem Gesetz.

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