An den Einbrecher von gestern Nacht..

» «

An den Einbrecher von gestern Nacht..

(+168)

Kommentar (4)    tags:  einbrechernacht

Kommentare

2025-09-04 18:45:20 von ano_1157

-8 (40)

Avatar

Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

Reply

2025-09-05 00:07:38 von Steff63

+10 (22)

Avatar

In vielen Bundestaaten hast du das uneigeschränkte Recht, jemanden einfach zu erschiessen, wenn er ungefragt auf dein Grundstück kommt. Brauchst du keinen weitern Grund, dass er es betreten hat reicht. Kommt in den USA immer wieder vor.

Reply

2025-09-05 00:38:50 von DomestosKakerlakis

+2 (22)

Avatar

Abgesehen das es in den USA stattgefunden hat kann in Deutschland ein Staatsanwalt nur davon erfahren, wenn der Einbrecher zur Polizei gehen würde um Strafanzeige zu erstatten. Welcher Einbrecher wäre denn so dämlich sich selbst anzuzeigen? Der geht damit zum Art, dem er irgendein Märchen erzählt und gut. Also erfährt Polizei und Staatsanwaltschaft gar nicht - Adios Offizialdelikt.
Und in den USA ist es in den meisten Staaten legal, jemanden zu erschießen der ein Grundstück beabsichtigt oder nicht, betritt.
2014 wurde in Montana in der Stadt Missoula ein 17 jähriger Austauschschüler aus Hamburg mit einer Schrotflinte mit mehreren Schüssen getötet weil der Bewohner des Hauses glaubte, das der Junge in die Garage einbrechen wollte, der einfach nur versehentlich den Bereich vor der Garage betreten hatte und damit die Alarmanlage auslöste.
Die Amerikaner sind doch völlig durchgeknallt.
Bei uns würde man den Hund sogar einschläfern.

Reply

2025-09-04 21:57:36 von ano_7235

+23 (39)

Avatar

Hier wird noch der ausgeraubte beschuldigt und ist der eigentliche Täter

Reply

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen