Zwei-Klassen-Medizin..

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Kommentar (3)    tags:  medizinklassen

Kommentare

2019-09-02 23:55:09 von anonym

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Eine fake-Behauptung. Es stimmt: es gibt keinen Anspruch auf die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Leistungen sind nach §4 AsylbLG geregelt und einzeln genehmigungspflichtig. Abgerechnet wird mit den Kommunen

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2019-09-03 19:09:33 von anonym

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Die Lüge muss nur dreist und groß genug sein...

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2023-01-02 14:55:04 von ano_7240

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Aber im Internet sind immer nur Fake News. Was in der Zeitung steh, stimmt. Printmedien sind toll.

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