Kommentare
2019-09-02 23:55:09 von anonym

Eine fake-Behauptung. Es stimmt: es gibt keinen Anspruch auf die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Leistungen sind nach §4 AsylbLG geregelt und einzeln genehmigungspflichtig. Abgerechnet wird mit den Kommunen

2023-01-02 14:55:04 von ano_7240

Aber im Internet sind immer nur Fake News. Was in der Zeitung steh, stimmt. Printmedien sind toll.

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Gut Schwach (-61)