Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden, wenn..

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Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB 
aufgehoben werden, wenn ein 
Ehegatte sich bei der Ehe-
-schließung im Zustand der 
Bewus...

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Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Ehe- -schließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand. Überlegen Sie auch gerade?

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