Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden, wenn..

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Kommentar (5)    tags:  bergbergestandtest

Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Ehe- -schließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand. Überlegen Sie auch gerade?

Kommentare

2020-01-11 23:45:46 von anonym

+10 (12)

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Nein

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2020-01-12 02:15:30 von anonym

+10 (10)

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Ich auch nicht!

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2020-01-12 13:47:53 von anonym

+2 (2)

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Nö!
Beste Entscheidung meines Lebens.

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2020-01-12 19:00:27 von anonym

-1 (3)

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wartet noch ein paar jahre...

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2020-01-12 21:12:58 von anonym

+2 (2)

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Ich bin schon 40 Jahre glücklich verheiratet.
Wie lange bitteschön soll ich noch warten??

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