Urteil des Verwaltungsgerichts nach einer 500-Euro Strafe..

» «

Urteil des Verwaltungsgerichts nach einer 500-Euro Strafe für einen Furz vor einem Polizisten:
Ob die sich vor Lachen gekrin...

(+16)

Kommentar (0)    tags:  zahlenkommunikationlachenlaubfasshand wal sge entscheidung raben echt wien frei ordnung heiß gericht scheidung polizisten

Urteil des Verwaltungsgerichts nach einer 500-Euro Strafe für einen Furz vor einem Polizisten: Ob die sich vor Lachen gekringelt haben beim Verfassen der Begründung ? Ein Furz habe keinen „kommunikativen Inhalt“ und sei deshalb keine Meinung- säußerung und dementsprechend nicht vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, bestätigte das Gericht einen dementsprechenden Bericht mehrerer Medien gegenüber dem ORF. Selbst wenn es sich um eine Form der Kommunikation handelte, überschreite ein Furz die Grenzen des Erlaubten, „da diese Handlungsform geeignet erscheint, jedwede staatliche Ordnung völlig zu unter- graben und der Lächerlichkeit Preis zu geben“, wie es in der Entscheidung heißt. Allerdings milderte das Gericht den Straf- rahmen – der Wiener muss jetzt nur noch 100 Euro zahlen.

Kommentare

noch keine Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen