Rausch der Geschwindigkeiten..

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Kommentar (12)    tags:  windigwindgeschwindigkeit

Kommentare

2021-06-19 12:29:47 von kiter

+27 (31)

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Das sag nochmal einer die Polizei hat keinen Humor!
Ich fahre zwar auch oft zu schnell aber man muss es nicht übertreiben!!!

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2021-06-19 13:07:27 von ano_0214

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2021-06-19 13:46:18 von ano_9790

+7 (15)

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Wer glaubt daß die Polizei sich nicht unter bestimmten Bedingungen über Regeln hinweg setzen darf glaubt auch daß Rettungswagen und Feuerwehr nie über rote Ampeln oder zu schnell fahren dürfen.
Trottel...
#dummwieBrot

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2021-06-19 14:10:52 von ano_2612

-1 (9)

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Blöd nur, dass ich Maschinist bei der Freiwilligen Feuerwehr bin und hauptberuflich RTW und NEF fahre und weiß, dass es Regeln für Einsatzfahrten und Blaulichtfahrten gibt. :D
Und die Polizei hat tatsächlich keine anderen Sonderrechte als Feuerwehr und Rettungsdienst. Und da die Polizei auf Messfahrten eher selten mit Sonderrechten fährt hat sie tatsächlich auch nicht mehr Rechte als jeder andere Verkehrsteilnehmer. Sonderrechte gibt es nur mit Martinshorn in Verbindung mit Blaulicht. Nichtmal das Blaulicht alleine gewährt Sonderrechte.
Und selbst mit Sonderrechten sind es eben bei 60 maximal 90km/h mit denen ein Einsatzfahrzeug unterwegs sein darf.

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2021-06-19 13:19:53 von ano_0175

+16 (24)

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über mir:
Genau wegen solcher blöden Regeln ist das organisierte Verbrechen immer einen Schritt voraus.
Bis wir über den Datenschutz (Schutz der Daten der möglichen Verbrecher) diskutiert haben, sind die schon lange weg.

Was soll das Ganze: Solche Raser gehören gestoppt, egal wie!
Die überfahren demnächst DEIN Kind.

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2021-06-19 14:17:30 von ano_2612

-2 (16)

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Und wenn das Einsatzfahrzeug wegen überhöhter Geschwindigkeit dein Kind überfahren hat hast du auch wenig davon.
Es gibt die Regeln für Einsatzfahrten nicht umsonst. Ein RTW der in der Kurve rausfliegt braucht selbst einen RTW und der Einsatz den der RTW eigentlich selbst angefahren hat muss von einem 3. RTW, der natürlich später ankommt als der eigentliche RTW. Niemand hat was davon wenn ein Einsatzfahrzeug verkehrsgefährdend unterwegs ist.

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2021-06-19 15:08:55 von ano_4474

+4 (10)

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Wer sein(e) Kind(er) im Elbtunnel und auf der Autobahn herumlaufen/spielen lässt möchte die auch offenbar loswerden... - ich kann das ewig gleiche vorgeschobene und oftmals deplatzierte "Argument" Kindeswohl nicht mehr ertragen.

Jedwede geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung so massiv zu verfolgen ist mMn unsinnig und verfielfacht nur das Gefahrenpotenzial.

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2021-06-19 15:25:42 von kiter

+6 (8)

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+ 100% ist für dich also "geringfügig"? "Geringfügig" ist wenn du bei erlaubten 60 km/h vielleicht 70 oder 80 km/h fährst.

Und mit Kindern im Elbtunnel hat das auch nichts zu tun. Erstmal ist im Elbtunnel z.Zt. 80 und nicht 60, also war das nicht im Tunnel sondern Richtung Süden vor dem Tunnel und zweitens: wer bei 60km/h 120 km/h fährt wird auf innerörtlichen Straßen auch nicht wesentlich langsamer unterwegs sein.

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2021-06-19 16:16:10 von ano_5472

+7 (9)

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Der war doppelt so schnell wie erlaubt und kriegt nur 3 Monate Fahrverbot? Bei mir würde der nicht mal mehr mit dem Bus fahren dürfen.

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2021-06-20 01:13:16 von ano_9164

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2021-06-20 08:07:29 von ano_4203

+3 (3)

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Wo hast Du denn den Unsinn her ? "Ausfahren, sonst geht der Motor kaputt" ? -Ich fahre auch mal schneller als erlaubt, aber vertrete die Meinung, daß jemand, der über 100km/h zu schnell ist, seinen Lappen ohne Warnschuß erstmal für ein Jahr in Flensburg lassen sollte. Am besten noch sechs (Brutto)-Monatsgehälter dazu. Diese rücksichtslosen Dreck*rsche haben im Straßenverkehr nix verloren !

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2021-06-21 15:41:02 von ano_7051

+3 (3)

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die Strafe ist vieeeel zu gering! Der müßte mal in Norwegen unterwegs sein. 5 km/h zu schnell kostet sage und schreibe knappe 700 €!

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