Du brauchst etwas vom Amt: 80 Jahre Wartezeit...
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Kommentar (2)
tags: zeit wohnung wartezeit gerichtsvollzieher gericht
Du brauchst etwas vom Amt:
80 Jahre Wartezeit.
Das Amt will etwas von dir:
1. Tag: Erste Mahnung
2. Tag: Zweite Mahnung
3. Tag: Gerichtsvollzieher
4. Tag: SEK stürmt deine Wohnung
Kommentare
2021-08-29 16:18:17 von ano_6225
Das Zauberwort heißt "Postzustellungsurkunde", im Behördenjargon "PZU": Du erlaubst dir doch tatsächlich, im Urlaub zu sein, der Postzusteller steckt dir einen braunen Umschlag in den Briefkasten, der Bescheid gilt als zugestellt, bei deiner Heimkehr ist die einwöchige Frist abgelaufen und der Verwaltungsakt ist rechtswirksam...
2021-08-29 17:56:02 von ano_3207
Ist mir damals mit dem Einberufungsbescheid passiert. 3wochen im Urlaub gewesen und bei Heimkehr schon die Mahnung (zwei Wochen danach) auch gleich mit im Briefkasten gehabt, mit den Hinweis dass der Brief als zugestellt galt und ich will ja nicht als fahnenflüchtig gelten..............
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