Kommentare
2021-10-13 08:40:06 von ano_8732
Ist das nicht die gleiche Frau? Einmal geschminkt, einmal ungeschminkt?
2021-10-13 08:45:39 von ano_0129
Was heißt "zum meiner Zeit"? Das ist auch schon über 10 Jahre her...
2021-10-13 11:21:44 von ano_5224
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2021-10-13 12:46:26 von Ralsch
Egal wie alt er war - Automatikwaffen darf er besitzen und nutzen, mit 16 Auto fahren ohne eine richtige Fahrschule besucht zu haben, und in den Krieg am anderen Ende der Welt zur Verteidigung der Freiheit ist auch voll ok ...
Ich gehe mal davon aus dass die beiden Damen ihn nicht erst fesseln und nötigen mussten...
2021-10-13 13:05:42 von ano_8103
Er war 16.
Das Gesetz von Lousiana sieht GV mit Schutzbefohlenen unter 21 Jahren als eine "Vergewaltigung zweiten Grades" an einem Minderjährigen an. Der angedrohte Strafrahmen liegt bei bis zu 50 Jahren verschärfter Haft (pro Fall).
Eine der beiden - rein zufällig die Tochter des örtlichen Bezirksrichters - war wegen einer sehr ähnlichen früheren Tat (GV mit einem 16-jährigen der kein Schüler war) schon etwa 1 Jahr zuvor zu einer Geldbusse von 1.000 USD, einer stationären Psychotherapie über 4 Monate und drei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Sie plädierte auf "Schuldig".
Beide Frauen kamen dennoch straffrei davon. (Trotz offener Bewährungsstrafe!!!)
Bei umgedrehten Geschlechterrollen wären beide Männer erst als uralte Männer wieder aus dem Knast rausgekommen - wenn überhaupt. Weniger als 25 Jahre wären dafür undenkbar gewesen in diesem Staat.
Und wir streiten uns derweil um Gendersternchen...
"GESINDE, SPRUNG AUF! MAN SCHÄLE MIR EIN FAS
2021-10-13 14:07:54 von Ralsch
Das stimmt natürlich. Als Vater von Sohn und Tochter wäre das auch für mich - im Kopf - ein riesen Unterschied. Dem Sohn würde ich anerkennend auf die Schulter klopfen, beim meiner Tochter? Schwierig..., auch wenn es freiwillig gewesen wäre.
Ich denke aber dass ich in dem Fall zwar sehr genau nachgehört hätte, die Lehrer aber nicht angezeigt (wenn meine Tochter in einem "selbstständigen Alter" gewesen wäre.
Ob das dann aber 16 ist, 18 oder 15!?
Rechtlich ist der Fall natürlich klar.
2021-10-13 13:11:28 von ano_8103
Mal sehen wie du es beurteilen würdest, wenn deine 16-jährige Tochter auf einer feuchtfröhlichen Geburtstagsparty vom Sport- und vom Deutschlehrer durchgevögelt wird.
2021-10-13 13:20:06 von ano_8103
Jaa, Amis...
Bei denen drohen für sowas 50 Jahre Knast - bei uns sind es nur Fünf.
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