Kommentare
2023-03-25 06:49:57 von ano_5173

Der Moment, wo ich nicht mehr weiß, ob es Ironie ist, oder sie es ernst meint...

2023-03-25 08:13:54 von ano_4287

Wer die Fahrtrichtung wechseln, also abbiegen oder wenden möchte, muss das gemäß § 9 StVO rechtzeitig ankündigen, indem er die Fahrtrichtungsanzeiger nutzt. Geblinkt werden muss auch, wenn ein Fahrer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt oder sich schon auf der Abbiegespur befindet.
Alles andere ist Missachtung der StVO. Basta!

2023-03-25 08:24:08 von ano_0169

Ach so, sie war das, die mich neulich fast vom Radweg gefegt hat, weil sie drei Meter vor mir plötzlich und ohne zu blinken nach rechts auf einen Supermarktparkplatz abgebogen ist. Aber meine Privatsphäre (oder körperliche Unversehrtheit) interessiert sie ja offensichtlich nicht.

2023-03-25 08:26:09 von Cat_Butler

Omg, wie kann frau nur ihre offensichtliche Totalblödheit auch noch so von sich überzeugt darstellen. Geistige Tieffliegerin vom feinsten.

2023-03-25 13:30:42 von karlo195

Deshalb sollen Frauen während der Schwangerschaft keinen Alkohol trinken und nicht rauchen

2023-03-26 13:28:37 von ano_1239

Und an die Geschwindigkeitsbegrenzungen brauche ich mich auch nicht zu halten. Ich hab´ ja die Schilder nicht aufgestellt.

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