Kommentare
2023-03-25 06:49:57 von ano_5173
Der Moment, wo ich nicht mehr weiß, ob es Ironie ist, oder sie es ernst meint...
2023-03-25 08:13:54 von ano_4287
Wer die Fahrtrichtung wechseln, also abbiegen oder wenden möchte, muss das gemäß § 9 StVO rechtzeitig ankündigen, indem er die Fahrtrichtungsanzeiger nutzt. Geblinkt werden muss auch, wenn ein Fahrer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt oder sich schon auf der Abbiegespur befindet.
Alles andere ist Missachtung der StVO. Basta!
2023-03-25 08:24:08 von ano_0169
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2023-03-25 08:26:09 von Cat_Butler
Omg, wie kann frau nur ihre offensichtliche Totalblödheit auch noch so von sich überzeugt darstellen. Geistige Tieffliegerin vom feinsten.
2023-03-25 13:30:42 von karlo195
Deshalb sollen Frauen während der Schwangerschaft keinen Alkohol trinken und nicht rauchen
2023-03-26 13:28:37 von ano_1239
Und an die Geschwindigkeitsbegrenzungen brauche ich mich auch nicht zu halten. Ich hab´ ja die Schilder nicht aufgestellt.
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Gut Schwach (-161)