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Kommentar (51)    tags:  vatersonntagsupermarkttochterparkenpersonen super lesen ohne parkplatz am sonntag prüfung heiß

Grad gelesen: Vater übt mit Tochter auf nen Supermarktparkplatz am Sonntag das Einparken für die Prüfung. Anwohner zeigt die Personen an und der Tochter wird zusätzlich eine Sperre für die Prüfung erteilt Scheiß Denunziant

Kommentare

2023-04-08 07:44:57 von ano_1147

-5 (31)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2023-04-08 07:46:54 von ano_5196

+53 (85)

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Woher weiß der Anzeiger, dass dort eine ohne Fahrerlaubnis fährt? Da der Parkplatz zum Supermarkt gehört und damit privat ist, könnte der Supermarktbetreiber ja zugestimmt haben. Fragen über Fragen....

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2023-04-08 23:54:13 von ano_5082

0 (32)

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Das nenne ich mal geballtes Halbwissen! Dass es nicht mit rechten Dingen zugehen kann, wenn jemand sonntags auf einem sonst wohl leeren Parkplatz das einparken übt, fällt wohl jedem mit klarem Verstand auf. Im Weiteren bekommt nicht nur die Tochter eine Führerscheinsperre, sondern der Vater 2 Punkte in Flensburg, weil er wissentlich jemanden ohne Fahrerlaubnis hat fahren lassen. Ein Parkplatz ist nur dann privat, wenn er für andere unzugänglich ist; ansonsten ist es öffentlicher Verkehrsraum und erfüllt den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da kann der Supermarktleiter noch so viel erlauben, es ändert nicht das geringste. Steht alles in der StVO und im § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz)

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2023-04-09 06:16:05 von ano_1219

+8 (32)

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Meine Güte, Sie sind also ein befürwortender Arsch?

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2023-04-08 08:25:08 von 28.000

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Wieso meinen eigentlich einige, dass Gesetze nur sowas wie eine unverbindliche Preisempfehlung sind?

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2023-04-08 10:08:26 von Claire Grube

+44 (78)

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Supermarktparkplatz ist Privatgrund, da kann nur der Besitzer tätig werden!

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2023-04-08 23:58:36 von ano_5082

+6 (30)

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Zum Privatgrundstück wird es erst dann, wenn es für andere unzugänglich ist, also beispielsweise durch ein Tor oder eine Schranke gesichert ist. Ist das nicht vorhanden sein sollte, handelt es sich um einen öffentlichen Verkehrsraum und ist automatisch den Regeln der StVO unterstellt. Der § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) regelt die rechtliche Seite des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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2023-04-08 10:34:00 von ano_5172

+30 (44)

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Falsch. Wenn keine Schranke o.ä. verbaut ist und jeder einfach drauffahren kann ist das "tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund". Nix Privatgrund....

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2023-04-08 17:13:19 von Moggy73

+14 (48)

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und selbst wenn, es gilt nach wie vor, dass -sofern der Platzbesitzer nicht selbst der Denunziant war- : 1. Man ruft deshalb nicht 110 an. 2. Die Polize "dein sog. Freund und Helfer" hat Ermessensspielraum und ein mündlicher Platzverweis hätte 100% völlig gereicht.
Das Mädel und sein Vater werden vor allen Dingen gelernt haben, dass man selber bei nächster Gelegenheit NICHT der Polizei irgendwie helfen wird, z.b. Zeugenaussagen oder ähnliches...

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2023-04-08 19:37:38 von ano_9212

+8 (42)

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Sorry, bei dem Verdacht einer Straftat gibt es keinen Ermessensspielraum. Da entscheidet nur der Staatsanwalt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nun mal eine Straftat in Deutschland.

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2023-04-08 21:24:12 von ano_3165

+5 (23)

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Falsch. Warum sollte jeder sein Privatgrundstück mit einer Schranke sichern?
Da reicht ein Schild

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2023-04-09 00:03:19 von ano_5082

+4 (26)

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Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und ein sogenanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, dass schon von Amts wegen ermittelt werden muss, was einen Strafantrag zur Folge hat.
Bei Straftaten gibt es keinen Ermessensspielraum, den gibt es lediglich bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. Und was einen Platzverweis angeht wird der an völlig anderer Stelle ausgesprochen; z. B. wenn jemand in der Stadt randaliert oder ähnlichem.

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2023-04-09 00:06:58 von ano_5082

0 (16)

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Das ist falsch! Ein Privatgrundstück wird es dann, wenn es für andere unzugänglich ist – z. B. durch ein Tor oder eine Schranke. Ein Schild reicht hingegen nicht aus, weil damit nicht gewährleistet ist, dass sich ein Unberechtigter Zugang verschaffen kann, also in diesem Fall der Platz befahren werden könnte.

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2023-04-08 14:16:31 von ano_9833

+28 (60)

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Als ich meinen Führerschein gemacht habe, ist selbst mein echter Fahrlehrer mit mir auf solche Parkplätze gefahren auf denen ich dann das Einparken geübt habe...
Sowas geschieht ja auf menschenleeren und gerätefreien Örtlichkeiten und in Schrittgeschwindigkeit.
Ist ja nicht so, dass man 'nen Panzer mit scharfen Kanonen im Blindflug über die Fläche manövriert und vielleicht ein Bild der Zerstörung hinterlässt.
Man kann auch alles übertreiben...
Der eifrige Zuschauer sollte vielleicht erstmal einen Blick auf seine eigene stetige Correctness wagen, anstatt den Wurf des Steins zu wagen...
Die ehrliche Ermittlung seiner Beweggründe wäre ihm selbst von größten Nutzen.
Mensch, erkenne Dich!


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2023-04-08 14:30:38 von 28.000

-13 (33)

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Warst sicher ein talentierter Fahrschüler, dass dein Fahrlehrer vorsichtshalber auf einem leeren Platz mit dir geübt hat.
Ich war dazu in der Innenstadt am Freitagnachmittag in der Vorweihnachtszeit zwischen Bussen und Straßenbahnen.

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2023-04-08 18:03:17 von ano_0233

-2 (20)

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Ja, man spricht heute noch davon, wie du in deiner ersten Fahrstunde den Place Charles de Gaulle gemeistert hast. Und dann direkt in Neapel in der 2. Stunde, gleich nach dem Abpfiff eines Serie A Heimspiels vom SSC. Großartig! Hut ab!

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2023-04-08 19:31:00 von Westwind

+11 (35)

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Mit Fahrlehrer, das ist was anderes. Der hat für so etwas eine Genehmigung im Gegensatz zum Papa, der darf das nicht! Und sowas weiß man.

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2023-04-09 00:12:12 von ano_5082

+3 (21)

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Wenn ihr Fahrlehrer das an einem Sonntag gemacht hat, hat er gegen das Fahrlehrergesetz verstoßen, denn das Ausbilden von Fahrschülern an Sonn- und Feiertagen ist untersagt. Wer als Fahrlehrer einen solchen Unfug treibt und dann erwischt wird, bekommt eine empfindliche Geldbuße verordnet und wird sich zudem noch bei der Straßenverkehrsbehörde, die auch für die Fahrlehrer zuständig ist, einen ordentlichen Anpfiff abholen. War es dann nicht das erste Mal, kann es weitere empfindliche Folgen nach sich ziehen. Und das kann sehr unangenehm werden.

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2023-04-09 00:17:11 von ano_5082

-3 (15)

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Hier steht aber das Töchterlein sonntags mit Papa unterwegs war, um das einparken zu üben. Und sonntags ist Fahrlehrern das Ausbilden vom Gesetzgeber untersagt; ebenfalls an alleingültigen Feiertagen; hält er sich nicht daran ist das ein grober Verstoß gegen das Fahrlehrergesetz und kann böse Folgen nach sich ziehen.

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2023-04-08 14:57:42 von ano_9833

-1 (17)

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Du Held! ????

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2023-04-08 14:58:13 von ano_9833

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2023-04-08 14:58:45 von ano_9833

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2023-04-08 14:59:16 von ano_9833

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2023-04-08 14:59:48 von ano_9833

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2023-04-08 15:00:19 von ano_9833

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2023-04-08 15:00:51 von ano_9833

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2023-04-08 15:01:23 von ano_9833

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2023-04-08 15:01:54 von ano_9833

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2023-04-08 15:02:26 von ano_9833

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2023-04-08 15:02:57 von ano_9833

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2023-04-08 15:03:30 von ano_9833

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2023-04-08 15:04:01 von ano_9833

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Du Held! ????

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2023-04-08 17:59:30 von ano_2512

+4 (30)

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Eine Geschichte aus dem Paulanergarten.

Außer der Ortsangabe "München" fehlt alles.
Wer? Wann? in welcher zitierfähigen Zeitung wurde das veröffentlicht?

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2023-04-08 19:00:16 von ano_1139

+6 (24)

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Alles klar. Typisch deutsch halt...

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2023-04-08 19:56:51 von ano_9162

-1 (23)

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so wie du, typisch blöd halt

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2023-04-08 19:24:53 von ano_8161

+3 (13)

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Unseriös.

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2023-04-08 19:26:06 von Westwind

+2 (40)

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Gesetz ist Gesetz. Wieder zu geizig für den Übungspark...

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2023-04-08 21:54:44 von ano_1994

+14 (34)

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Die konsequente und rigide Verfolgung dieser Gesetzesverstöße wird alle dermaßen läutern, dass in diesem Land Gesetzgeber und Vollzugsbehörden endlich wieder respektiert werden. Keine Silvesterrandale mehr, keine Drogen, kein Wirecard, saubere Finanzmärkte und unbestechliche Politik. Man bin ich froh, dass ich wieder ruhig schlafen kann...

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2023-04-08 22:09:47 von Spooky

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Ggf. Kam die Polizei auch nur wegen Ruhestörung oder Verdacht auf andere Vergehen.

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2023-04-09 00:23:25 von ano_5082

0 (12)

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Unfassbar! Wie kommen sie denn bitteschön auf die Idee der Ruhestörung? Und was wären die „anderen Vergehen“? Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes eine Verkehrsstraftat und es kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden oder mit einer Geldstrafe. In Fällen der Fahrlässigkeit ist eine Geldstrafe mit mindestens 180 Tagessätzen vorgesehen (ab 90 Tagessätzen ist man ohnehin vorbestraft)

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2023-04-08 22:45:37 von ano_1994

+5 (7)

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Anwohner*in?

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2023-04-08 23:08:13 von Jepp

+12 (16)

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Das war bei uns im Ort auf dem Parkplatz vom Lidl. Es war kein Anwohner, sondern eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife. In der Begründung hieß es, dass das Parkplatzgelände zwar privat sei, aber öffentlich zugänglich und damit sei es kein abgesperrtes privates Gelände. Zitat aus dem Pressebericht:
Eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die 17-Jährige und eine Anzeige wegen Beihilfe für den Begleiter. „Das Problem ist, dass die Beamten dazu verpflichtet sind, die Anzeige aufzunehmen, sobald Sie von so einem Fall Kenntnis erlangen”, erklärt der Polizeisprecher. Die Tatsache, dass vielleicht viele vor der ersten Fahrstunde schon einmal unerlaubt geübt hätten, ändere daran nichts. Denn der Parkplatz eines Supermarktes gelte als öffentlicher Verkehrsgrund. Eine private Fahrstunde ohne entsprechende Fahrerlaubnis ziehe dementsprechend strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

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2023-04-09 00:36:27 von ano_5082

+3 (13)

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Wenn man in der Zeitung tatsächlich »Beihilfe« geschrieben hat, hat der Artikelschreiber ganz sicher nicht richtig zugehört. Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber jemanden ohne eine gültige Fahrerlaubnis ein Kfz fahren, fällt das unter »Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kfz ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis« (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StVG). Beihilfe wäre es, wenn man einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat vorsätzlich Hilfe geleistet hat (§ 27 StGB), weil in diesem Fall jemand zugelassen hat, dass ein anderer ohne Fahrerlaubnis ein Kfz im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Das ist Strafrechtlich höher bewertet, womit eine Beihilfe ohnehin nicht mehr genannt wird.

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2023-04-09 01:06:18 von Jepp

+3 (9)

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Hallo ano_5082
ich habe das nur aus dem Bericht zitiert. Ich bin nicht vom Fach und kann das rechtlich nicht exakt einordnen. Gefühlt geht es mir sicher wie dem größten Teil der Kommentatoren, die in diesem Fall eher eine übereifrige Polizei vermutet hätten. So kann man sich täuschen. Aber danke, dass Du das Zitierte exakter dargestellt hast.

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2023-04-09 01:21:23 von Der Kontrolleur

+10 (16)

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Herrje... Ihr seid ja sowas von deutsch... Irgendwann wird das mal zum Schimpfwort... Die ganze Welt lacht über uns. Genau wegen solcher Aussagen.. Peinlich

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2023-04-09 06:34:12 von ano_1219

+2 (14)

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Ein Teil der Gesetze soll doch soweit ich verstehe, dazu dienen Menschenleben zu schützen. Kam jemand durch diesen Vorfall ums Leben? Aber klar dass ein "unmoralischer" Anwalt diesem Sachverhalt zustimmt. Da gibt es Familienangehörige die sich Zeit für ihren Nachwuchs nehmen & diese werden aller ernstens bestraft?! Man versteht diese Welt nicht mehr.

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2023-04-09 08:15:43 von ano_9198

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zusammenfassend kann man sagen: ohne führerschein nicht hinters steuer setzen!

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2023-04-09 12:35:04 von ano_0192

+6 (12)

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Das grösste Schwein im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.

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2023-04-10 12:31:10 von ano_1239

+3 (11)

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Wie beim Fußball: ca. 80 Millionen Einwohner und ca. 95% davon Profitrainer! :D

Ihr seid vielleicht alles Pfeifen!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten! :p

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2023-04-12 16:45:47 von ano_2046

+3 (7)

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hast du denn Ahnung? Wenn ja, von was?

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2023-04-12 20:54:11 von ano_1222

+2 (6)

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Das ist doch sowieso erfunden.

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