Das kleingedruckte ist mega ☺
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Kommentar (10)
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Das kleingedruckte ist mega☺
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Halteverbot
Gilt auch für Gehweg und Seitenstreifen
05.08.2023 - 05.08.2023
Kommentare
2023-08-07 07:21:58 von ano_8878
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2023-08-08 04:18:40 von ano_5214
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2023-08-08 06:11:59 von ano_5179
Ach jetzt muss bei einem Halteverbot schon explizit dazugesagt werden, dass Fahrzeuge nicht auf den GEHweg gehören?!?
2023-08-08 07:47:43 von ano_2029
Ja, leider. Denn es gibt genügend Schlaumeier, die felsenfest davon überzeugt sind, dass ein Halteverbot für sie gerade natürlich nicht gilt, dass sie selbstverständlich halten und parken (das Fahrzeug verlassen) und auch den Gehweg blockieren dürfen. Sollen die Tante mit dem Kinderwagen und der Rollifahrer eben kurz auf die Strasse ausweichen.
2023-08-08 08:31:25 von Klaus Günter
Nein, auf dem Gehweg haben Fahrzeuge grundsätzlich nichts zu suchen. Dazu brauche ich kein Extra-Verkehrszeichen und auch kein Erklärbär sondern die StVO und Fahrzeugführer die diese lesen können.????
2023-08-08 07:25:40 von Klaus Günter
Es gibt kein Halteverbot sondern nur ein Haltverbot (eingeschränktes oder absolutes) und es gilt ausschließlich für die Fahrbahn. Selbstgemalte Schilder sind ohnehin unzulässig. Es wäre mir auch neu, dass eine Halteverbotszone zum Abschleppen berechtigt. Eine Berechtigung kann nur eine natürliche oder juristische Person haben. Wer über eine solche Rechtskenntnis verfügt, der wird wohl auch auf den Abschleppkosten sitzen bleiben. ...und jetzt: Hater frei!
2023-08-08 09:22:16 von ano_9162
dieses selbstgemalte Schild ist ja nicht das einzige Schild, das hängt in der Regel an dem Mast vom aufgestellten "absoluten Halteverbot", genau damit solche Irrglauben wie deiner mal zurecht gerückt wird.
Und ja, die Umzugsunternehmen können solche Halteverbotszonen mit Genehmigung der Behörden einrichten, sie haben sogar die Schilder dafür. Baufirmen können das genauso, selbst als Privatperson kann man solche Zonen (z.B. für den Umzug) beantragen, die Schilder kann man dafür mieten.
Und wenn dort jemand widerrechtlich swin Fahrzeug abstellt, kommt auf Anruf die "juristische" Person in Form des Städtischen Ordnungsdienstes, auch genannt "Politessen" (wie wird Politesse eigentlich gegendert?? ;-)) und fordern den Abschleppwagen an.
Auch der Umzugsunternehmer kann den Abschlepper anfordern, der gibt das Fahrzeug dem Halter dann erst nach Zahlung der Kosten wieder raus. Dann kannst Du ja mal versuchen, diese Kosten wieder einzuklagen. Der Einzige, der au
2023-08-08 09:36:16 von ano_9162
der Einzige, der auf den Kosten sitzen bleibt, ist der Fahrzeughalter.
Dazu gibt es auch jede Menge Gerichtsurteile, die wollten auch alle klüger sein.
2023-08-08 14:40:35 von ano_8248
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