Jeder Politiker, der Verbindungen zu Klaus Schwab und..

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Kommentar (13)    tags:  wirtschaftforumerdeschafklauspolitiker politik

Jeder Politiker, der Verbindungen zu Klaus Schwab und seinem Weltwirtschaftsforum unterhält, sollte festgenommen und wegen Hochverrats angeklagt werden.

Kommentare

2023-09-19 13:46:24 von ano_0201

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2023-09-19 18:01:14 von ano_1120

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2023-09-19 19:05:12 von ano_7197

+21 (31)

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Hm, hab the "Great Reset" gelesen. Marxistisch- Maoistisches Gedankengut. Hat's sonst noch jemand gelesen? Wenn nicht, kann ich vorher die Auseinandersetzung mit Marxismus und Maoismus empfehlen. Ist echt lustig.

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2023-09-19 19:20:47 von ano_0218

+4 (50)

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genauso "lustig" wie die Weltanschaaung,
a) die Deutschen wären eine "Herrenrasse" und bräuchten "Lebensraum im Osten" oder
b) die Marktwirtschaft und der Kapitalismus wären der Weisheit letzter Schluss

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2023-09-19 21:11:48 von ano_0218

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2023-09-19 19:42:51 von ano_7197

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2023-09-20 02:16:54 von ano_0212

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Bitte nenne mir den Paragrafen im StGB, in dem "Hochverrat" juristisch definiert ist.

Eine Anklage ist sinnlos, wenn der Richter keinen anwendbaren Rechtstext dazu hat.

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2023-09-20 02:19:38 von ano_0212

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Ah! Gefunden: Hochverrat = Staatstreich. d.h. gewaltsames Absetzen der demokratischen Staatsordnung .

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__81.html

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

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2023-09-20 02:20:39 von ano_0212

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Das könnte mal interessant werden:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei

(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes den organisatorischen Zusammenhalt

1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder
2.
einer Partei, von der das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, daß sie Ersatzorganisation einer verbotenen Partei ist,

aufrechterhält, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Wer sich in einer Partei der in Absatz 1 bezeichneten Art als Mitglied betätigt oder wer ihren organisatorischen Zusammenhalt oder ihre weitere Betätigung unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Wer einer anderen Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die im Verfahren nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder im Verfahren nach § 33 Abs. 2

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2023-09-20 06:51:29 von ano_1135

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2023-09-20 13:35:46 von ano_2178

0 (10)

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Ein neuer Post zum Fremdschämen.......

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2023-09-21 09:11:06 von ano_9233

+5 (7)

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Zum Fremdschämen ist eher, dass so viele bei diesen höchst verwerflichen und Menschheitsverachtenden Ideen mitmachen, weil sie darauf spekulieren „ein Stück vom Kuchen abzubekommen“ und am Ende im „Capitol“ zu leben und nicht in den „Distrikten“. Oder nach der Farm der Tiere: „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher…“ George Orwell schrieb das als Warnung, nicht als Blaupause!

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2023-09-21 08:57:25 von ano_9233

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Wenn man das machen würde, blieben in der ganzen Welt nur noch sehr wenige der aktuellen Spitzenpolitiker über. Und auch von denen in den letzten 25 Jahren. Quer durch alle Parteien. Scheint fast so etwas wie eine Grundvoraussetzung für politischen Erfolg zu sein. Schaut Euch mal die Liste der Young Global Leaders an.

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