Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden..

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Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden,
wenn ein Ehegatte sich bei 
der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosig...

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   von heidi2 | Homepage:
Kommentar (0)    tags: eheehegattebergbergestand

Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vor- -übergehender Störung der Geistestätigkeit befand. Überlegen Sie auch gerade?

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