Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden..
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von heidi2 | Homepage:
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tags: ehe ehegatte berg berge stand
Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden,
wenn ein Ehegatte sich bei
der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vor-
-übergehender Störung der Geistestätigkeit befand.
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