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NEUE WALDVERORDNUNG:
1. Alle Tiere haben vor dem Nestbau eine Baugenehmigung einzuholen.
2. Schnecken ohne Häuser müssen sich in den ausgewiesenen FKK-Bereichen aufhalten oder sich entsprechend bedecken.
3. Frösche haben sich an die Lärmschutzrichtlinien und die Nachtruhe zu halten.
4. Zugvögel müssen einen gültigen Reisepass vorzeigen.
5. Für Weinbergschnecken gilt die 1-Promille-Grenze.
6. Kothaufen sind selbstständig vom Verursacher zu entsorgen.
7. Wölfe ernähren sich ab sofort vegetarisch.
8. Kuckucke müssen Unterhalt zahlen.
9. Alle Tiere mit Stachel benötigen einen Waffenschein.
10. Laubbäume müssen ihre abgefallenen Blätter in die nächstgelegene Biomülltonne entsorgen.
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