Kommentar (7)
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Der Oberste Gerichtshof Italiens entschied, dass der Diebstahl von Nahrungsmitteln keine Straftat darstellt, wenn man arm und hungrig ist.
Kommentare
2024-04-19 10:26:25 von R2D2
Gab es auch in Deutschland, nannte sich umgangssprachlich „Mundraub“ und wurde 1975 praktisch abgeschafft. Seitdem ist es egal ob mein einen Apfel oder einen Buntstift zum selben Wert klaut.
2024-04-20 05:22:41 von malü
ja..wer kennt es nicht, wenn einem der kleine Hunger nach ´nem Buntstift überkommt....
völlig normal im besten Deutschland..
Frage an den Obersten Gerichtshof in Italien: Muß man nachweisen, das man arm und hungrig ist und..wo bekommt man diesen Nachweis ?
2024-04-20 07:25:57 von ano_2340
Das ist der falsche Ansatz! Es muss strafbar sein, in Krisenzeiten Übergewinne einzufahren, während ein signifikanter Teil der Bevölkerung unter Armut und "Inflation" leidet. Spekulation auf Nahrungsmittel gehört verboten!
2024-04-20 08:21:40 von ano_6787
Die Definition wird aber schwer. Es wird immer GeWinter von Notsituationen geben. Hatten sich die Hersteller von FFP2-Masken vor Corona vermutlich auch nicht vorstellen können. Dennoch bin ich froh, dass es sie gab.
2024-04-20 10:43:34 von ano_3360
bitte definiere juristisch sattelfest: "Krisenzeiten" und "Übergewinne".
Was du forderst, ist der Grundsatz aller großen Religionen: "Sei kein Ar***loch".
Hingegen basiert der Kapitalismus darauf, dass die Notlage des Kunden möglichst rabiat ausgenutzt wird. Bis hin zur Existenzvernichtung.
2024-04-21 17:57:19 von ano_3025
Schaut mal auf die Sozialsysteme in Italien und dann auf Deutschland. Als ob in Deutschland jemand hungern muss!
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