Kommentare
2024-05-09 09:07:24 von ano_7106
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Verfassungsersatz "Grundgesetz"
2024-05-09 16:31:28 von ano_4788
Da fehlt ein wichtiger Satz bzw. Punkt 3 des Artikels #20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Politiker angreifen verstößt gegen geltende Gesetze und ist damit kein zulässiger Widerstand
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