Wenn man von der Leistung eines Hochzeitsfotografen enttäuscht ist..

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Kommentar (2)    tags:  wennköln

Wenn man von der Leistung eines Hochzeitsfotografen enttäuscht ist, begründet dies kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Kommentare

2024-06-14 09:11:09 von R2D2

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Kläglicher Versuch von Juristendeutsch, der bereits an den grundlegenden Rechtschreibregeln scheitert.
Sehr peinlich….

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2024-06-14 20:34:56 von ano_6108

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Das nächste Mal zwei Stuntleute einsetzen.

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