Der Bundespräsident darf die Unterzeichnung eines..
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hinzugefügt: 2024-07-29 10:59:13
Kommentar (5)
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Der Bundespräsident darf die Unterzeichnung eines Bundesgesetzes ausnahmsweise verweigern, wenn es nicht ordnungsmäßig zustandegekommen ist oder offensichtlich gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstößt.
Kommentare
2024-07-29 12:58:46 von ano_3126
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Na das hört sich doch gut an, oder nicht?! Als das Netzdurchdringungsgesetz verabschiedet wurde, waren keine 100 Abgeordnete zu Abstimmung anwesend, obwohl es min. 50% sein müssen (ca. 362) wurde das Gesetzt verabschiedet. Wo war der Bundespräsident da? Es sind diese Parteien, die gegen das Grundgesetz verstoßen und gleichzeitig gegen die AFD hetzten.
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2024-07-29 18:51:40 von ano_7105
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Wo steht, wie viele Personen bei der Abstimmung sein müssen (ist ja keine GG-Änderung)?
Über 50 % der Anwesenden sind und bleiben die Mehrheit!
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2024-07-29 13:58:38 von Steff63
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Da steht er kann. Nicht er muss. Wo soll da also bitte ein Verstoss sein?
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