Der Bundespräsident darf die Unterzeichnung eines..

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Der Bundespräsident darf die Unterzeichnung eines Bundesgesetzes ausnahmsweise verweigern, wenn es nicht ordnungsmäßig zustan...

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Kommentar (5)    tags:  wennordnungstandkommen

Der Bundespräsident darf die Unterzeichnung eines Bundesgesetzes ausnahmsweise verweigern, wenn es nicht ordnungsmäßig zustandegekommen ist oder offensichtlich gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstößt.

Kommentare

2024-07-29 12:58:46 von ano_3126

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Na das hört sich doch gut an, oder nicht?! Als das Netzdurchdringungsgesetz verabschiedet wurde, waren keine 100 Abgeordnete zu Abstimmung anwesend, obwohl es min. 50% sein müssen (ca. 362) wurde das Gesetzt verabschiedet. Wo war der Bundespräsident da? Es sind diese Parteien, die gegen das Grundgesetz verstoßen und gleichzeitig gegen die AFD hetzten.

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2024-07-29 18:51:40 von ano_7105

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2024-07-29 13:58:38 von Steff63

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Da steht er kann. Nicht er muss. Wo soll da also bitte ein Verstoss sein?

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2024-07-29 15:48:50 von heiter_bis_sonnig

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Weil genau das sein Job ist.

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2024-07-29 14:36:16 von ano_3126

+21 (33)

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Und den Vorsitz von dieser "Abstimmung" hatten die Grünen!

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