Der Bundespräsident darf die Unterzeichnung eines..
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Kommentar (5)
tags: wenn ordnung stand kommen
Der Bundespräsident darf die Unterzeichnung eines Bundesgesetzes ausnahmsweise verweigern, wenn es nicht ordnungsmäßig zustandegekommen ist oder offensichtlich gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstößt.
Kommentare
2024-07-29 12:58:46 von ano_3126
Na das hört sich doch gut an, oder nicht?! Als das Netzdurchdringungsgesetz verabschiedet wurde, waren keine 100 Abgeordnete zu Abstimmung anwesend, obwohl es min. 50% sein müssen (ca. 362) wurde das Gesetzt verabschiedet. Wo war der Bundespräsident da? Es sind diese Parteien, die gegen das Grundgesetz verstoßen und gleichzeitig gegen die AFD hetzten.
2024-07-29 18:51:40 von ano_7105
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2024-07-29 13:58:38 von Steff63
Da steht er kann. Nicht er muss. Wo soll da also bitte ein Verstoss sein?
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