Weil er im Januar einen vom Weihnachtsgeschäft übrig..

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Weil er im Januar einen vom Weihnachtsgeschäft übrig gebliebenen Schokoladen-Weihnachtsmann gegessen hatte, wurde der Mitarbe...

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Kommentar (11)    tags:  januarim januarmitarbeiterweihnachtsmannnacht

Weil er im Januar einen vom Weihnachtsgeschäft übrig gebliebenen Schokoladen-Weihnachtsmann gegessen hatte, wurde der Mitarbeiter eines Einzelhandel-Unternehmens nach über 22 Jahren gekündigt. Er zog gegen die Kündigung vor Gericht - und gewann. Die Richter befanden die Kündigung für unverhältnismäßig und damit unwirksam.

Kommentare

2024-12-28 11:46:14 von ano_3189

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2024-12-28 13:23:28 von Pppsss123

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Du solltest sich einfach nur schämen.

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2024-12-28 13:24:56 von ano_7212

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Krass, das ist die wahre Fratze des Kapitalismus. Keine Loyalität, keine Menschlichkeit, keine Gnade. Nur Profit. Und er hat sich daran vergangen, an den 2 Euro(?). Ab mit dem Kopf!

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2024-12-28 14:03:33 von Moggy73

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das zeigt weniger den ach so schlimmen Kapitalismus, sondern Abgründe des Charakters mancher Führungskräfte und schlechts Betriebsklima. Erbsenzähler und Denunzianten. gibts bzw. gabs auch im Arbeiterparadies.

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2024-12-28 14:57:07 von ano_2247

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Ich finde es auch übertrieben / nicht verhältnismässig. Aber, wie sieht das aus, wenn jeder Mitarbeiter das macht.
Z.B. in einem Betrieb, in dem 2000 Mitarbeiter tätig sind, nimmt einfach jeder einen Schraubendreher im Wert von 3 Euro mit nach Hause. Und weil das ja so einfach ist in niemand bemerkt, nimmt er bei nächsten mal etwas anderes mit. usw. usw.

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2024-12-28 14:29:03 von ano_2201

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2024-12-28 15:00:56 von ano_2247

+5 (17)

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Es soll nicht spannend, sondern lustig sein. Ud ich würde es sehr lustig finden, wenn Dein Hund Dir die ganze Bude mit körnigem Dünnschiss zusche....

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2024-12-28 16:48:08 von skodayb

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Das ist ja auch unverschämt vom Weihnachtsmann zu essen. Den hätte man ohne weiteres noch als Osterhase deklarieren und verkaufen können. Allen die das in Frage stellen werden umgehend den Behörden als gefährliches Sicherheitsrisiko gemeldet.

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2024-12-28 16:49:53 von ano_2250

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Uraltes Zeug im Arbeitsrecht. Jeder Arbeitsrechtler, der Kündigungsschutzverfahren schon 2009 kannte, kennt auch den Emmely-Fall.

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2024-12-29 09:34:17 von ano_9188

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Toll, Dein wichtiges Wichtigtuer-Wissen ist phänomenal - lebenslang sperren!!!

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2024-12-29 18:24:48 von ano_2250

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Wie geht's dir so mit kleinem Selbstwertgefühl, du Armer?

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