Nach §1619 BGB sind Kinder..

» «

Nach §1619 BGB sind Kinder, die noch bei ihren Eltern leben, verpflichtet, im Haushalt Unterstützung zu leisten.

(+110)

Kommentar (7)    tags:  kinderelternlebenhaushalt

Nach §1619 BGB sind Kinder, die noch bei ihren Eltern leben, verpflichtet, im Haushalt Unterstützung zu leisten.

Kommentare

2025-02-02 07:51:28 von ano_6430

+9 (15)

Avatar

Ja, dadurch bricht auch jedes Jahr eine Klagenflut über die Gerichte herein.

Reply

2025-02-02 10:50:08 von Westwind

+3 (15)

Avatar

Ist bekannt, leider muss man das dem Nachwuchs immer wieder unter die Nase reiben

Reply

2025-02-02 11:10:29 von ano_7119

+4 (14)

Avatar

Steht im BGB. Das gilt seit 1900. Ist also eine brandaktuelle, neue Nachricht. Mami, ich hab nach zig Jahren auch mal was gemerkt...

Reply

2025-02-02 12:47:55 von ano_4924

+5 (13)

Avatar

Schon die Väter des BGB kannten Humor.

Reply

2025-02-02 14:00:09 von ano_3252

-7 (11)

Avatar

Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

Reply

2025-02-02 17:33:53 von ano_3252

-6 (10)

Avatar

Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

Reply

2025-02-03 16:15:18 von ano_4125

+2 (4)

Avatar

Ach Kind, wenn es Dir wirklich soooo langweilig ist, magst Du vielleicht ein bißchen mit dem Elektrofanten spielen ? -Mamaaa, ich bin sieben ! Sag doch gleich, daß ich im Wohnzimmer Staub saugen soll.

Reply

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen