Nach §1619 BGB sind Kinder..
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Kommentar (7)
tags: kinder eltern leben haushalt
Nach §1619 BGB sind Kinder, die noch bei ihren Eltern leben, verpflichtet, im Haushalt Unterstützung zu leisten.
Kommentare
2025-02-02 07:51:28 von ano_6430
Ja, dadurch bricht auch jedes Jahr eine Klagenflut über die Gerichte herein.
2025-02-02 10:50:08 von Westwind
Ist bekannt, leider muss man das dem Nachwuchs immer wieder unter die Nase reiben
2025-02-02 11:10:29 von ano_7119
Steht im BGB. Das gilt seit 1900. Ist also eine brandaktuelle, neue Nachricht. Mami, ich hab nach zig Jahren auch mal was gemerkt...
2025-02-02 14:00:09 von ano_3252
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2025-02-02 17:33:53 von ano_3252
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2025-02-03 16:15:18 von ano_4125
Ach Kind, wenn es Dir wirklich soooo langweilig ist, magst Du vielleicht ein bißchen mit dem Elektrofanten spielen ? -Mamaaa, ich bin sieben ! Sag doch gleich, daß ich im Wohnzimmer Staub saugen soll.
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