Der Besitzer einer Sache hat das Recht Gewalt gegenüber..

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Der Besitzer einer Sache hat das Recht Gewalt gegenüber demjenigen einzusetzen, der ihm den Besitz entzieht oder ihn im Besit...

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Kommentar (15)    tags: *

Der Besitzer einer Sache hat das Recht Gewalt gegenüber demjenigen einzusetzen, der ihm den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört.

Kommentare

2025-02-04 14:15:53 von ano_3252

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Leider gilt dies nicht, wenn es sich um einen ausländischen Täter handelt.

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2025-02-04 23:46:55 von buchi

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Grundsätzlich gilt es schon. Aber wie immer: Auf hoher See und vor Gericht ist man ausgeliefert.

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2025-02-05 08:44:46 von ano_0182

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..... und im Flugzeug nicht vergessen ...... :-(

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2025-02-05 01:26:39 von ano_9216

-1 (31)

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@ano3252 dir brennt echt der Kittel

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2025-02-05 04:46:43 von ano_1342

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was ist damit, das einem sein hart erarbeitetes mehrfach weggenommen wird.

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2025-02-05 04:50:25 von paschle

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Immer eine Spraydose mit RAL 8023 zur Selbstverfärbung mitführen und schon bekommst du Streicheleinheiten vor Gericht.
p.s. Screenshot gemacht, irgendwie haften unerwünschte Beiträge nicht fest genug auf "de.Reste"

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2025-02-05 06:56:32 von ano_2145

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Jammerlappen mit Vorurteilen.

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2025-02-05 11:51:04 von malü

+12 (14)

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Es darf auch geholfen werden bei der Gegengewalt. Nennt sich Nothilfe !

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2025-02-05 11:53:52 von ano_6469

+7 (15)

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Gilt das auch für die Ukraine?

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2025-02-05 13:45:42 von heiter_bis_sonnig

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Man sollte das auch einmal der Polizei und vor Allem den Gerichten mitteilen.
Schon mehrfach mitverfolgt, wie das Opfer zum Täter umstilisiert wurde weil es gewagt hat, sich zu wehren.

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2025-02-05 14:17:45 von ano_1127

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-02-05 14:35:00 von ano_7422

+2 (4)

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Kann es sein, dass ihr _alle_ Eigentümer und Besitzer verwechselt?

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2025-02-05 15:16:45 von ano_9106

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-02-05 16:30:33 von Katana_de_Beste

+9 (11)

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§32 StGB und fortfolgende, genau. Besitz ist ein Rechtsgut. Dieses darf man auf angemessene Weise verteidigen. Angemessen - das ist das Stichwort. Klaut mir einer meinen Kugelschreiber, darf ich dem Flüchtigen nicht ins Kreuz treten, um ihn zu Fall zu bringen mit der billigen Inkaufnahme schwerer Verletzungen. Den Euro für einen Neuen hat man dann schon. Anders sieht es bei höheren Werten aus. Wie so oft sind Grenzen schwimmend.

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2025-02-05 20:49:52 von ano_4924

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32 StGB ist Notwehr und gehört zum Strafrecht. Der Post meint Selbsthilfe bei Besitzstörung, 859 BGB. Ist ein bisschen anders und gehört zum Zivilrecht.

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