Das Veröffentlichen oder Versenden von Nacktbildern..

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Das Veröffentlichen oder Versenden von Nacktbildern oder intimen Fotos eines Ex-Partners kann mit einer Freiheitsstrafe von b...

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Kommentar (2)    tags:  fotosopfer

Das Veröffentlichen oder Versenden von Nacktbildern oder intimen Fotos eines Ex-Partners kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Zusätzlich kann das Opfer Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

Kommentare

2025-02-28 10:16:08 von ano_3189

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-02-28 10:44:49 von ano_6219

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Wer entscheidet vor dem Sex ob Licht an oder aus? Natürlich die Frau.......durch ihr aussehen. Olaf Schubert bei Irinas Nacht.

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