1934 trat das " Heimtückegesetz" in Kraft..

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1934 trat das 
" Heimtückegesetz“ in Kraft, welches abfällige, kritische oder spöttische Bemerkungen über den Staat, di...

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1934 trat das " Heimtückegesetz“ in Kraft, welches abfällige, kritische oder spöttische Bemerkungen über den Staat, die Partei oder die Führer unter strafe stellte man bin ich froh, dass es sowas nicht mehr gibt!

Kommentare

2025-04-12 12:35:55 von Teefresse71

+74 (154)

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Die Systemlinge werden diese Ironie nicht erkennen!

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2025-04-12 15:33:48 von ano_9228

+37 (89)

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Da haste Recht, denn die kennen ja auch die Geschichte nicht, die Deutschland zu der Zeit hatte. Und genau diese Geschichte wird jetzt wiederholt und ist sogar schon im Koalitionsgesetz festgeschrieben.

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2025-04-12 16:44:46 von ano_1739

-6 (24)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-04-12 20:09:30 von ano_1739

+16 (38)

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Eigentlich bin ich gegen Beleidigungen - aber wer von "Koalitionsgesetz" spricht, der hat wirklich nicht alle Tassen im Schrank !!!!! ....... :-(

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2025-04-12 13:28:05 von ano_3189

-8 (24)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-04-12 15:24:11 von ano_3202

+21 (49)

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Versteht bestimmt nicht jeder.....

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2025-04-12 15:35:21 von ano_9228

+18 (56)

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Die,die es jetzt nicht verstehen werden es in sehr naher Zukunft spüren.

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2025-04-12 15:38:39 von Wolke

-17 (43)

Avatar von Wolke

1934 gab es noch kein Verfasungsgericht.

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2025-04-12 15:40:35 von Wolke

-4 (36)

Avatar von Wolke

Mit zwei "s".

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2025-04-12 15:49:06 von ano_8213

+7 (19)

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Leider falsch (24. April 1934)

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2025-04-12 15:57:17 von ano_8888

+16 (42)

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Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 186 Üble Nachrede Gibt es schon lange.

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2025-04-12 16:01:03 von ano_8213

+19 (25)

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§ 188 StGB

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2025-04-12 16:02:33 von Steff63

-13 (61)

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"Die Systemlinge werden diese Ironie nicht erkennen!". Ihr, die so was schreibt, habt keine Ahnung von Geschichte! Ja, Beleidgungen und Drohungen gegen Personen, egal ob Politiker oder nicht, können strafbar sein. Ja, genau so ist es strafbar, gegen den Staat mit Gewalt zu drohen.
Solche Gesetze haben aber absolut rein gar nichts mit den Verboten von Kritik am Staat in Diktaturen zu tun. Alleine schon solche Vergleiche zu machen zeugt von grenzenloser Dummheit, sorry!
Wenn dem so wäre wie ihr immer so behauptet, wärt ihr nähmlich schon lange weg vom Fenster. Dem ist aber nicht so, ergo liegt ihr falsch, und wir müssen euer Dummgeschwätz weiterhin ertragen!

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2025-04-12 18:24:00 von ano_7109

+11 (35)

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In solchen Jobs muß man sowas wegstecken können, ohne anzufangen zu weinen.

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2025-04-12 19:08:22 von ano_5199

+10 (52)

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In dem Meme ist Faeser zu sehen, die ein Schild in den Händen hält auf dem steht "Ich hasse die Meinungsfreiheit". Was ist daran Verleumdung oder üble Nachrede? Mit ihrer Anzeige beweist sie doch den Wahrheitsgehalt dieses Satzes.
Ich verstehe diesen Richter nicht.

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2025-04-12 19:30:21 von ano_9126

-5 (29)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-04-14 12:27:58 von ano_7162

+3 (7)

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Nicht vergessen: Am 20.4. feiern wir den Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes:

((3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.)

*(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.*

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2025-04-12 19:28:57 von ano_9126

-7 (27)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-04-12 19:35:21 von Trigger

+10 (42)

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Beleidigungen und Drohungen sind und waren immer strafbar. Auch wenn in Zeiten des Internets viele das offensichtlich nicht interessiert.

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2025-04-13 06:52:55 von ano_4178

+8 (18)

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Ein Kohl hätte wegen so einer Lappalie keinen Richter beschaftigt.

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