Ein Reiseveranstalter darf eine Reisegruppe...

» «

Ein Reiseveranstalter darf eine Reisegruppe nicht ohne vorherige Abmahnung von einer Kreuzfahrt ausschließen, selbst wenn ein...

(+4)

Kommentar (1)    tags:  reisegruppeohnekreuzfahrtwenngruppe

Ein Reiseveranstalter darf eine Reisegruppe nicht ohne vorherige Abmahnung von einer Kreuzfahrt ausschließen, selbst wenn ein Mitglied der Gruppe in ein Glas uriniert haben sollte. Wird derjenige nicht mehr an Bord des Schiffes gelassen, hat er unter anderem Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf.

Kommentare

2025-07-09 08:26:14 von ano_2899

+6 (8)

Avatar

Wir müssen offenbar in Deutschland allen Ar..löchern alles durchgehen lassen. ALLES.
Und wenn es Schäden gibt, kann ja die Gemeinschaft der arbeitenden Bevölkerung über ihr Steuergeld dafür aufkommen.
Man kann sich nur noch fremdschämen.

Reply

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen