Arbeitgeber haben das Recht..
» «

Kommentar (5)
tags: urlaub sehr
Arbeitgeber haben das Recht, einen bereits genehmigten Urlaub nur aus sehr wichtigen betrieblichen Gründen zu widerrufen. Sollte dies der Fall sein, ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle durch den Urlaubsabbruch entstehenden Kosten zu übernehmen, einschließlich Stornogebühren oder zusätzlicher Kosten für eine Umbuchung.
Kommentare
2025-07-15 08:19:00 von ano_1565
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2025-07-15 10:52:33 von ano_0172
Upps, jetzt bin ich schon wieder auf derechtsberatenste.de gelandet - da, wo die jJura&Nullsemester "Mamiii, ich weiß was" posten
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

WITZE

Gut Schwach (+104)