Arbeitgeber haben das Recht..

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Arbeitgeber haben das Recht, einen bereits genehmigten Urlaub nur aus sehr wichtigen betrieblichen Gründen zu widerrufen. Sol...

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Kommentar (5)    tags:  urlaubsehr

Arbeitgeber haben das Recht, einen bereits genehmigten Urlaub nur aus sehr wichtigen betrieblichen Gründen zu widerrufen. Sollte dies der Fall sein, ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle durch den Urlaubsabbruch entstehenden Kosten zu übernehmen, einschließlich Stornogebühren oder zusätzlicher Kosten für eine Umbuchung.

Kommentare

2025-07-15 08:19:00 von ano_1565

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-07-15 09:01:34 von ano_3478

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Dieses Meme ist sooo lustig - nicht.

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2025-07-15 10:52:33 von ano_0172

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Upps, jetzt bin ich schon wieder auf derechtsberatenste.de gelandet - da, wo die jJura&Nullsemester "Mamiii, ich weiß was" posten

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2025-07-15 11:51:26 von ano_8240

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Auch du lernst dazu. Sei tapfer.

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2025-07-15 21:11:38 von ano_1565

0 (6)

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...und wer erstattet dem Arbeitgeber die Kosten für's Krankmachen?

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