Um einem Rettungswagen Platz zu machen...

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Um einem Rettungswagen Platz zu machen, dürfen Autofahrer notfalls auch das Tempolimit überschreiten oder über eine rote Ampe...

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Kommentar (8)    tags:  machenautofahrerrote ampelampelfahren

Um einem Rettungswagen Platz zu machen, dürfen Autofahrer notfalls auch das Tempolimit überschreiten oder über eine rote Ampel fahren. Werden sie dabei geblitzt, kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben werden.

Kommentare

2025-09-28 09:04:35 von ano_1311

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Nur nicht in Chemnitz, da weiß ich, dass in genauso einem Fall dort ein Widerspruch einfach mit "wäre bestimmt auch anders gegangen" abgewimmelt wurde. Der Vorfall selbst war nachvollziehbar und wurde nicht in Frage gestellt.

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2025-09-28 11:16:12 von ano_9129

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-09-28 19:36:41 von ano_3189

+6 (22)

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Beide labern Müll, der Meme-Ersteller und 1311. So etwas kann man nicht verallgemeinert sagen. Das ist eine Einzelfallentscheidung.
Wobei die Aussage „kann Einspruch...“, ist ähnlich, wie „VW Golf ab 23.999 EUR“, und sobald du noch 4 Räder, einen Motor und Bremsen dazu geordert hast, bist du bei 35.000 EUR.
Einspruch kann man immer und gegen alles einlegen.

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2025-09-29 08:40:12 von ano_2119

-43 (61)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-09-29 10:13:14 von A.D.M.I.N

+3 (17)

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In Berlin bekommt die Feuerwehr und die Polizei täglich Hunderte von Bußgeldbescheide wegen Rotfahren oder Blitzer.
Jeder Bescheid muss händich bearbeitet werden von den Dienststellen,was natürlich wieder Mitarbeiter bindet .
Da ist nichts mit Bußgeldstelle schaut sich Bilder an.

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2025-09-29 07:16:58 von Funkerle17

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Widerspruch kann man immer einlegen - ob du halt mit durchkommst ist die Frage

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2025-09-29 08:26:32 von ano_9145

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Viel Glück beim Einspruch!

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2025-09-29 08:31:09 von ano_2119

+4 (18)

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Ja, eine rote Ampel darf man überfahren, sollte ab dem kurz dahinter irgendwo an die Seite fahren und stehenbleiben, sonst zahlt man tatsächlich. Fahrt man nämlich über eine rote Ampel, löst man die Kamera aus und auf dem Foto sieht man dann, dass dort ein Rettungswagen, Polizei oder Feuerwehr durchmusste. Anschließend folgt das zweite Foto, auf dem man entweder zu sehen ist oder nicht. Ist man auf dem Foto zu sehen, ist alles gut, denn man ist nicht einfach weitergefahren. Ist man nicht auf dem Foto zu sehen, gibt es einen Bußgeldbescheid, weil man definitiv weitergefahren ist. Im zweiten Fall gibt es keinerlei Diskussionsgrundlage. Ein Widerspruch wäre damit reine Zeitverschwendung.

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