Ein Saunabetreiber haftet nicht für Verbrennungen...
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Ein Saunabetreiber haftet nicht für Verbrennungen, die ein Besucher erleidet, wenn er in einer 90 °C heißen Sauna längere Zeit auf dem Boden steht. Das Landgericht Coburg wies die Klage eines Mannes auf 5.000 € Schmerzensgeld ab, da die Hitze des Bodens typisch für eine Sauna und für jeden erkennbar sei.
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