Kaum bekannt: Das Ordnungsamt ist verpflichtet...
» «

hinzugefügt: 2026-06-27 06:50:57
Kommentar (0)
tags: ordnungsamt wohnung wenn nett
Kaum bekannt: Das Ordnungsamt ist verpflichtet, eine unordentliche Wohnung aufzuräumen, wenn es vom Eigentümer nett darum gebeten wird.
Kommentare
noch keine Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

WITZE
Gut Schwach (-23)