Ein Gericht in Hessen lehnte die Bewerbung einer Frau für..

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Ein Gericht in Hessen lehnte die Bewerbung einer Frau für eine Einstellung als Richterin oder Staatsanwältin ab, nachdem sie ...

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hinzugefügt: 2026-08-04 11:40:01 Kommentar (10)    tags:  gerichthessenbewerbungfraukopftuch

Ein Gericht in Hessen lehnte die Bewerbung einer Frau für eine Einstellung als Richterin oder Staatsanwältin ab, nachdem sie auf Nachfrage erklärt hatte, dass sie nicht bereit sei, ihr Kopftuch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten abzulegen.

Kommentare

2026-08-04 11:08:47 von ano_0188

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Bis zum Aufschlag Erdogans, war das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Ämtern, Universitäten und im Schuldienst, selbst in der Türkei verboten.....

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2026-08-04 11:36:04 von ano_3189

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2026-08-04 12:17:40 von ano_7156

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Die einzig richtige und vernünftige Entscheidung!

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2026-08-04 13:18:33 von ano_4278

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Richtig so, wir sind in Deutschland und nicht in der Türkei etc......

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2026-08-04 14:09:54 von ano_9132

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Finde ich auch. Gute Entscheidung. Es gibt noch Menschen mit Hirn in diesem Land.

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2026-08-04 16:01:31 von ano_5574

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Das Kopftuch ist zu einem "Politikum" gemacht worden.
Wo steht im Koran, das die Frau Kopftuch tragen muss ?
Warum wird das tragen eines Kopftuches als Zeichen einer gläubigen Muslimin gewertet ?
Das ist doch alles totaler Bullshit ! Religionen gehören abgeschafft. Insbesondere die Mullas benutzen die Religion um das Volk zu knechten und zu unterdrücken.

Warum nur schalten die selbsternannten Gläubigen nicht mal ihr Hirn ein und hinterfragen so eine unsinnige Vorschrift ???

Jeder mit Zugang zu moderner Technik kann sich heute selber weiterbilden und Dinge hinterfragen. Warum macht das ein großer Teil der Menschheit nicht ???

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2026-08-05 08:12:26 von ano_2207

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@ ano_5574:

Du übersiehst da etwas.

Religion ist Glauben. Glauben ist einfacher als denken.
Religion dient dazu, das Denken durch Glauben zu ersetzen.

Es stünde im Widerspruch zum Sinn und Zweck einer Religion, wenn Gläubige auf einmal anfingen zu denken.

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2026-08-04 17:04:10 von ano_1010

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2026-08-04 18:33:31 von ano_0181

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2026-08-05 12:56:32 von ano_1248

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Zumindest vor Gericht gilt (noch) Neutralität und Unparteilichkeit. Die Weigerung, ein aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch abzulegen und dies während einer Verhandlung tragen zu wollen, könnte als Befangenheit ausgelegt werden.
Von daher ist es nur richtig, solche Personen nicht als (Staats)Anwält-/Richterinnen zuzulassen, da vor einer möglichen Verhandlung jedes Mal ein Einspruch wegen Befangenheit gestellt werden könnte, der vor der eigentlichen Verhandlung geklärt werden müsste.

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