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Abmahnung



Sehr geehrte Frau ....,



mit großem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie gegen Ihre dienstvertra...

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Kommentar (5)    tags:  sehrfraubedauern

Abmahnung Sehr geehrte Frau ...., mit großem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie gegen Ihre dienstvertraglichen Pflichten verstoßen haben.

Kommentare

2026-08-16 22:32:39 von apatschi

0 (10)

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Tja - wenn man überarbeitet ist, schlecht bezahlt wird und Umgang mit im Alltag schwierigen alten Menschen hat, kann man schon mal die Contenance verlieren...

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2026-08-16 22:40:03 von ano_5776

+2 (10)

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Abgemahnt weil einsichtig und reumütig.
Hätte sie schlicht gelogen, wäre es ohne Abmahnung abgegangen.
Ein Drecks-Arbeitgeber ????

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2026-08-17 02:43:14 von 28.000

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Diakonie - NGO. Noch Fragen?

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2026-08-17 08:49:28 von ano_1130

+1 (3)

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Bei mir wäre sie gleich geflogen.
Bei einem verbal ausfallend werdenden Bewohner wird dieser ignoriert (ohne die Aufsichtspflicht zu verletzen) und andere Mitarbeiter informiert, das diese den Bewohner übernehmen und auf Station bringen.
Die Heimleitung wird informiert und eine Aussprache in die Wege geleitet.
Diskussionen zur Dienstzeiteinhaltung werden mit dem Arbeitgeber geführt, nicht mit Bewohnern. Die haben darauf sowieso keinen Einfluss. Einen Bewohner zu beleidigen zeugt von unterstem Niveau!!!
PflegeFACHkräfte haben eine langjährige Ausbildung genossen, zu der auch Deeskalation gehört. Hätte sie sich so verhalten, hätte es keine Abmahnung gegeben.
Niemand befindet sich umsonst in einem Pflegeheim. Es gibt bei den Bewohnern meistens auch geistige Einschränkungen. Dementsprechend muss man sie behandeln und sich selbst verhalten!
Ich habe in meiner kurzen Zeit als Betreuer schon viel gesehen wie Bewohner von "Fachpersonal" behandelt werden. Da kann es einen schon

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2026-08-17 08:52:24 von ano_1130

+1 (3)

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mal schlecht werden!
...und so unterbezahlt ist dieser Job nicht mehr. In meiner Zeit auf dem Bau war ich wesentluch gestresster und unterbezahlter.

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