Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden, wenn..

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Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand. Überlegen Sie auch gerade?

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