Wer sich fragt, warum die Thüringer Abgeordneten..
» «
von pola | Homepage:
Kommentar (13)
tags: alter runde sge april wahl ringer
Wer sich fragt, warum die Thüringer Abgeordneten ausgerechnet April
für Neuwahl anpeilen:
Laut Abgeordnetengesetz, Paragraf 13, wird jeden April die Altersver-
sorgung um ein Jahr aufgerundet.
5,5 Jahre im Landtag genügen.
Kommentare
2020-02-24 15:04:47 von anonym
Eigentlich soll man sich nicht darüber aufregen,es ändert sich ja nichts
Es ist ein Selbsbedienungsladen ,jeder schiebt jeden Posten zu.
2020-02-24 17:15:40 von anonym
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2020-02-24 17:56:35 von anonym
Alter Bring dich endlich um. Du willst doch gar nicht mehr leben.
Wer wegen Rechtschreibung rumheult, soll die Fresse halten. Autokorrektur
2020-02-24 18:19:23 von anonym
Hab ich gerade mal den §13 nachgelesen...da steht nix drin von! Fake news?
2020-02-24 19:32:27 von anonym
@18:19:23 Ich habe ebenfalls gegoogelt. Du hast Recht. Da steht nichts davon. Ein Beweis dafür, dass zumindest die Kommentatoren 1-3 zu faul oder zu dumm zum googeln sind und auf jeden populistischen Mist hereinfallen.
2020-02-25 11:25:34 von anonym
verstehe nicht warum nicht gleich neu gewählt wird - am ergebnis linke+spd+güne mehrheit wird sich ja nichts ändern - ob april oder jetzt - da die cdu sicher nicht soviele stimmen bekommen wird
2020-02-25 12:41:48 von anonym
Man braucht für eine Neuwahl eine 2 Drittelmehrheit. Und daran haperts. Die AFD will nicht weils die anderen wollen. Und die CDU lehnt Neuwahlen aus offensichtlichen Gründen ab.
2020-02-25 12:43:28 von anonym
Egal ob Fake oder nicht,.....bei Diätenerhöhungen sind sich alle Parteien einig und haben sich lieb.
2020-02-26 08:51:48 von anonym
Ich habe das auch mal überprüft. Das ganze gilt ab dem 57. Lebensjahr. Und da man 6 Jahre dabei sein musste, gilt das nur für die, welche 2014 reinkamen. Und diese Gruppe ist sehr klein. Ich weiß nichtmal ob sie existiert.
2020-02-26 15:18:40 von anonym
§ 13
Anspruch auf Altersentschädigung
(1) Abgeordnete erhalten nach einer Zugehörigkeit zum Landtag von mindestens sechs Jahren nach ihrem Ausscheiden mit Erreichen der Altersgrenze für den Bezug der Regelaltersrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch Altersentschädigung. Mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft im Landtag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein Lebensjahr früher, frühestens jedoch mit der Vollendung des 57. Lebensjahres. § 11 Abs. 1 Satz 5 gilt entsprechend.
(2) Für den Anspruch auf Altersentschädigung gilt § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 entsprechend.
(3) Während einer erneuten Zugehörigkeit zum Landtag ruht der Anspruch auf Altersentschädigung.
2020-03-17 15:16:08 von anonym
Wer sein Leben in der Politik, im Allgemeinen als Staatsdiener verschwendet, kann diese Almosen gerne haben.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden
Gut Schwach (+137)