Kommentare
2020-09-10 21:21:26 von anonym
ich könnte mir vorstellen, dass es da um haftungsfragen geht. die treppenstufe auf höhe der absperrung liegt wahrscheinlich höher als 65cm über dem boden und gälte damit als nicht übersteigbar. wer da hoch klettert und runterfällt wäre somit selber schuld.
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