Kommentare
2021-02-02 11:28:55 von ano_7229
![Avatar](/views/style/img/avatar.png)
Ganz üble Situation, für alle Beteiligten, falls das Video nicht gefaked ist.
Ob der Officer zu weit gegangen ist, naja, er hat den ahnungslosen Fahrer korrekt behandelt, sein Verhalten dürfte dennoch grenzwertig zum Amtsmißbrauch sein, so sehr ich ihn auch verstehe ...
![Reply](/img/reply.png)
2021-02-02 13:43:27 von ano_2544
![Avatar](/views/style/img/avatar.png)
Frau hin, Situation her - er kann nicht einfach jemanden zum Aussteigen bewegen und dann auf der Straße zurück lassen. Und wenn er sie ohnehin aus der Wohnung wirft - was macht es dann noch für einen Unterschied, ob sie mit ihrem Stecher weg fährt oder nicht?
![Reply](/img/reply.png)
2021-02-02 15:33:04 von ano_1213
![Avatar](/views/style/img/avatar.png)
@ 2544 - sehr großen, so ist sie erstmal beschäftigt und demoliert nicht sein Haus, oder räumt alles in ihre Karre etc.
Zudem kann die Alte froh sein, daß sie noch laufen kann. Wäre nicht das erste Opfer in den vielgepriesenen USA, welches wegen "falscher Bewegung" spontan erschossen wurde... :-/
Erinnert euch an den Vater, wo Frau neben und Kind hinter ihm saßen, als der Cop ihm mal eben das ganze Magazin Bullets binnen Sekunden in den Leib donnerte. Trauriges Geschehen.
![Reply](/img/reply.png)
2021-02-02 16:19:00 von ano_7422
![Avatar](/views/style/img/avatar.png)
In Deutschland wäre das eine astreine Karriere-Bremse. Sie nennt sich Willkür.
![Reply](/img/reply.png)
2021-02-02 22:54:19 von ano_1213
![Avatar](/views/style/img/avatar.png)
Blödsinn, auch bei uns kann man spontan gestoppt und kontrolliert werden.
Die Arbumentation lautet dann meist "hinreichender Verdachtsmoment" oder "Gefahrenabwehr" und anschließend "Eingriff/Einsatz um Gefahr im Verzug abzuwehren".
Kommen Nachfragen seitens der Staatanwaltschaft o.Ä. und stellt sich alles als an den Haaren herbeigezogen heraus, winden sich die Einsatzkräfte mit einem lapidaren "wir haben uns geirrt/getäuscht" ihren Hals aus der Schlinge. Solange die nicht zu brutal vorgeggangen sind ist das damit erledigt, Blödheit im Dienst ist nicht strafbar, bzw. wird seltenst verfolgt.
![Reply](/img/reply.png)
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden
Gut Schwach (+181)