Der Süßigkeitenautomat am Bahnhof hatte eine Fehlfunktion..
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Kommentar (1)
tags: nein bahn süßigkeiten auto bahnhof süß fällt
Der Süßigkeitenautomat am
Bahnhof hatte eine Fehlfunktion
zu meinen Gunsten. Fällt das
schon unter meldepflichtige
Nebeneinkünfte?
Gut Schwach (+17)