Der Süßigkeitenautomat am Bahnhof hatte eine Fehlfunktion..

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Kommentar (1)    tags:  neinbahnsüßigkeitenautobahnhofsüß fällt

Der Süßigkeitenautomat am Bahnhof hatte eine Fehlfunktion zu meinen Gunsten. Fällt das schon unter meldepflichtige Nebeneinkünfte?

Kommentare

2021-06-14 16:31:53 von ano_5061

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Bei dir schon, bei Politikern nicht.

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