Ob die se*xuelle Belästigung im Einzelfall zur..

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Kommentar (3)    tags:  fertigmalerarbeitmfaechtorden kündigung

Ob die se*xuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, u.a. von ihrem Umfang und ihrer Intensität (sog. "2. Stufe" des $ 626 | BGB). Ein einmaliger Busengrapscher kann bei maximaler Reue des Arbeitnehmers eine außerordentliche Kündigung u.U. nicht rechtfertigen.

Kommentare

2021-12-20 22:12:47 von apatschi

+19 (21)

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Auf jeden Fall rechtfertigt es eine kräftige Ohrfeige... :-)))

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2021-12-21 09:13:57 von ano_3211

+8 (12)

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Würde mich interessieren wer das Gesetz verfasst hat? Ich habe da so eine Idee.
Ich als Frau die im Handwerk arbeitet, hatte eine Zeitlang das zweifelhafte Vergnügen meinen Kollegen beim Pinkeln zuschauen zu müssen,da mein Chef kein Chemoklo aufstellte und die Männer in einen Trichter pinkeln mußten. Für mich gab es überhaupt keine Möglichkeit. Bevor jetzt wieder kommt...haste dir den Job doch ausgesucht,ja aber in der Beschreibung stand nicht,erkenne deine Kollegen am Schnipi

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2021-12-21 10:42:43 von ano_0110

+2 (14)

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Ich bezweifele, dass dich jemand gezwungen hatte, den Kollegen bei der Verrichtung zuzuschauen!

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