Polizei: Das Hantieren mit dem Handy ist während der Fahrt..
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Kommentar (3)
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Polizei: Das Hantieren mit dem Handy ist während der Fahrt verboten! Autobauer:
Kommentare
2025-08-20 10:13:26 von ano_7171
Damit ist die Bedienung eines Touchscreens während der Fahrt nur dann erlaubt, wenn die Bedienung sehr kurz (2 Sekunden gemäß einem Urteil des OLG Karlsruhe) und nicht ablenkend ist; andernfalls drohen Bußgeld und Fahrverbot gemäß § 23 Abs. 1a StVO. Die Bußgelder beim unzulässigen Gebrauch eines elektronischen Geräts im Fahrzeug richten sich nach der Schwere des Verstoßes. Der Fall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe führte zu einem Bußgeld von 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.
- 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg für eine unzulässige Nutzung ohne weitere Gefährdung,
- 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bei Gefährdung,
- 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bei Sachbeschädigung.
2025-08-20 11:54:56 von skodayb
Ein Polizist erklärte mir mal folgendes. Das Handyverbot gilt für alle Geräte die zur Datenübertragung eine Sim Karte verbaut haben.
2025-08-21 13:19:08 von ano_2182
Ich hab kein Touchscreen, aber vielleicht kann einer von Euch mal folgenes ausprobieren. Wenn Ihr im Rückspiegel ein Polizeiwagen sieht, das stopt ihr eure Fahrt (normal nicht provokant) und fahrt dann wieder los, nach 2 Minuten macht ihr das gleiche und wenn die Polizei euch dann Stoppen sollte und nach fragt, sagt dass ihr die Heizung regeln wolltet und/oder das Gebläse einstellen wolltet und verweist auf das OLG Karlsruhe, würde mich echt interessieren was die dann sagen.
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