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Rennadfahrer, die nebeneinander auf der Straße fahren, erfahren viel Hass.
Ich finde, sie verdienen noch mehr.

(+321)

Kommentar (24)    tags:  neinfahren

Rennadfahrer, die nebeneinander auf der Straße fahren, erfahren viel Hass. Ich finde, sie verdienen noch mehr.

Kommentare

2023-07-26 09:42:50 von ano_2214

-5 (27)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2023-07-26 09:50:42 von Kurt_i

+54 (68)

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Ah ja. Aber das ist erstens ihr Freizeitvergnügen und zweitens gilt die StVO für alle, oder haben Fahrradfahrer Sonderrechte?

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2023-07-26 10:06:17 von ano_9069

-2 (34)

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§ 2 Abs. 4 S. 1 StVO "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden" und nein, das Nebeneinanderfahren ist für sich keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.
§ 2 Abs. 4 S. 2 StVO "Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist."
Also ich kann auf dem Foto kein Zeichen 237, 240 oder 241 entdecken.

Bevor man auf die Einhaltung der StVO pocht, sollte man sich evtl. erst einmal selbst mit der StVO beschäftigen.

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2023-07-26 14:12:19 von ano_4140

+53 (67)

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Aber SO zu fahren ist zumindest moralisch verwerflich. Klar "dürfen" sie auf der Straße fahren. Aber SOLLTEN sie das auch machen wenn daneben ein super ausgebauter Radweg ist? Es gilt doch zu allererst mal § 1... gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn man als Autofahrer (gerade auf Landstraßen) dazu gezwungen wird, mit Fahrradgeschwindigkeit in langen Autokorsos hinterher zu kriechen oder zu riskanten Überholmanövern genötigt wird, weil die Radler sich, ohne zu gucken, gegenseitig überholen, ist das schon sehr rücksichtslos von den Radfahrern. Es wäre doch auch viel sicherer für sie selbst, wenn sie ihren (extra dafür gebauten Radweg) nutzen würden. Dann könnten ALLE Verkehrsteilnehmer entspannt fahren.

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2023-07-26 14:19:32 von Westwind

-18 (40)

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Ja, lesen bildet!!!

Mich ärgern die Radfahrer zwar auch, aber man sollte sich mal die Radwege anschauen: das ist teilweise lebensgefährlich!

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2023-07-30 16:57:37 von ano_9198

+1 (7)

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Mag sein das lesen bildet. Und wie ist das mit ausgewiesenen Radwegen, schön gelegen, schattig abseits von PKW und Schwerlastverkehr, keine Gefahren bei der Benutzung ? Aber nein, man muss direkt auf den Bundesstrassen fahren. Wie helle muss man da als Radfahrer sein ?

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2023-07-26 10:01:11 von ano_8993

+26 (48)

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Und die Autofahrer verdienen die Chance, auf nicht ganz so breiten Straßen den geforderten Mindestabstand einhalten zu können.

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2023-07-26 10:08:52 von ano_9069

-6 (26)

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2023-07-26 15:19:13 von ano_8993

+17 (29)

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Mal sehen: Begegnungsverkehr benötigt ab 5,5 m Straßenbreite . Pro Spur also 2,25 m. Die eigene Spur ist durch nebeneinander fahrende Radfahrer "blockiert", die 1,5 m Mindestabstand muss der Autofahrer also für den Überholvorgang auf der dazu benutzten Gegenspur einhalten. Bleiben (2,25 - 1,5) 0,75 m zum überholen. Bisken schmal für einen PKW, gelle?

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2023-07-26 10:14:15 von ano_8225

-7 (29)

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2023-07-26 10:18:30 von KwotenNega

-6 (24)

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Du bist mein Held, wenn du mit "unter die Erde" nicht! auf untertunnelten Wege gemeint hast. :-)

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2023-07-26 13:58:10 von Gunter von Esling

+28 (44)

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Besonders wenn wie auf diesem Bild zu sehen ein Radweg vorhanden ist.

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2023-07-26 14:16:11 von Westwind

-20 (40)

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Woher weißt du, dass das ein Radweg ist? Ich sehe kein Schild...

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2023-07-26 14:37:45 von ano_0177

+24 (38)

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Blind oder was ? Siehst du nicht den Radweg rechts vom Foto ?

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2023-07-26 15:02:00 von ano_9069

-31 (45)

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2023-07-26 15:28:21 von ano_8993

+18 (26)

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Nanu? Der komplette Text lautet: "Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird." par. 2 Abs 4 StVO in der Fassung von 2010

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2023-07-26 15:41:37 von ano_8993

+11 (19)

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2013 geändert zu: "(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden."
Inhaltlich ziemlich ähnlich, nicht wahr?

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2023-07-26 15:57:37 von ano_9069

-5 (13)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2023-07-26 16:00:43 von ano_9069

-5 (13)

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2023-07-26 17:27:22 von ano_1247

+7 (25)

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Immer in der warmen Jahreszeit kommen sie raus… - und sind dabei ja sooooooo „sportlich“… und neeeerven auf der Straße rum… Das andere arbeiten müssen und beruflich unterwegs sind, ist diesen Kadetten dann völlig egal. Hauptsache ich kann mir meinen (auch manchmal gemeinschaftlichen) Egotrip abstrampeln… Oh Mann !!!

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2023-07-26 18:30:58 von ano_8248

-3 (19)

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Bis auf deren Höhe fahren und dann ganz langsam rechts anziehen.

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2023-07-27 07:49:25 von ano_7110

+4 (8)

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kaufe ein "r".

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2023-07-27 13:09:46 von ano_2210

+4 (8)

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Ich bin bei der Feuerwehr und wir hatten durch Rennradfahrer , zwei tödliche Unfälle (die Rennradfahrer) in der letzten Zeit plus andere z.T. Schwerverletzte (Fahrer u. Beifahrer). Jedes mal keinerlei Beleuchtung am Rennrad und es dämmerte bereits....zudem war es kein schönes Bild wie die Radfahrer nach den Kollisionen aussahen....

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2026-01-03 17:35:26 von ano_7424

+1 (1)

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Den ganz links darf man überfahren.

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