Ein Heimbetreiber leitete Fernseh- und Hörfunkprogramme an..

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Kommentar (7)    tags:  handechterückenohneechtfernsehen

Ein Heimbetreiber leitete Fernseh- und Hörfunkprogramme an seine ca. 90 Bewohner über Satellitenanlage weiter. Nach dem OLG Zweibrücken verletzte er damit keine Urheberrechte! Bei der Weiterleitung handle es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe. Na dann: Frohes Fernsehen!

Kommentare

2023-08-16 07:16:56 von ano_9244

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Vor einigen Jahren, bevor es Haushaltabgabe genannt wurde und noch nach Geräten berechnet wurde, klopfte der MDR an die Tür unserer Geschäftsführung und bat um Zutritt zu allen Einrichtungen des Unternehmens. Dummerweise wurde dieser Zutritt gewährt. Nach der Begehung des Altenpflegeheimes mit 75 Bewohnern waren dann mal rund 40.000 DM Nachzahlung fällig. Die Lautsprecher in den Bewohnerzimmern waren gezählt worden...

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2023-08-16 08:58:17 von ano_6217

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2023-08-16 10:27:31 von AxelSchweizZz

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Die Gebühren wurden 1923 eingeführt, also hat auch das 3. Reich davon profitiert.
Auch um staatliche Propaganda gezielt steuern und kontrollieren zu können.

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2023-08-16 09:14:03 von ano_4354

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2023-08-16 10:37:13 von ano_6217

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2023-08-16 10:48:24 von ano_1019

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6217 ist ein Arschloch. Schalt den Coputer aus und mach was Sinnvolles.

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2023-08-16 17:03:03 von ano_1182

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wo kann man diesen idiotischen Beitrag melden?

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