Den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht..

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Kommentar (9)    tags:  handbeleidigtbeamtewennstand

Den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Wenn man einen Beamten beleidigt, handelt es sich um eine gewöhnliche Beleidigung nach § 185 StGB.

Kommentare

2023-09-11 13:12:21 von ano_9151

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2023-09-11 14:13:15 von FakeUser

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Gibt es schon ,nur die Strafe ist genauso hoch als hättest du eine zivilperson beleidigt.

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2023-09-11 14:24:12 von aJp67

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Wie wäre es, wenn Du Dir und uns Deine sinnlosen und überflüssigen Kommentare einfach ersparst!

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2023-09-11 16:22:05 von FakeUser

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Überflüssig ist der Post, wenn jemand sowas behauptet wird man das wohl richtig stellen können. Beamtenbeleidigung gibt es und fertig. Die Wahrscheinlichkeit das dich ein Zivilist wegen Beleidigung anzeigt ist sehr gering, ein Beamter lässt sich das mit Sicherheit nicht gefallen und bringt es zu Anzeige.

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2023-09-11 17:58:26 von ano_9231

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Gottchen, was bist du nur für ein geistiger Abort...

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2023-09-13 09:52:18 von aJp67

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Ein Unterschied zwischen der Beamtenbeleidigung und Beleidigungen gegenüber Privaten liegt lediglich in einer verfahrensrechtlichen Besonderheit: Während die Beleidigung grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann bei Amtsträgern auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen.

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2023-09-11 17:03:56 von ano_2156

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Darf man zu einem Polizisten "Rindvieh" sagen? NEIN! Darf man zu einem Rindvieh "Polizist" sagen? JA. Danke Herr POLIZIST!

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2023-09-11 17:20:31 von FakeUser

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Aber man darf einem Rindvieh antworten ohne dafür belangt zu werden.

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2023-09-11 17:56:16 von ano_9231

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Welches Tier hat als einziges sein Arschloch genau mitten auf dem Rücken?


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Genau, das Polizeipferd.

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