Rechtswidrig hoch zehn..
» «
Kommentar (4)
tags: wal sge anwalt geld ohrfeige krasse tisch echt abgeschlossen ruhe wenn wolf kündigung frech gericht krass arbeit kommen berlin stand
Rechtswidrig hoch zehn
-
Das Arbeitsgericht Berlin muss über die Kündigung einer Ex-RBB-Direktorin nicht entscheiden. Weil es den gesamten Vertrag für nichtig hält. Ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft" wird den Verantwortlichen bescheinigt, berichtet Business Insider.
„Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst", sagte Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. „Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn." Und in der Rechtssprechung „absolut exotisch", so Wolf Reuter, ebenfalls Arbeitsrechtler.“
Wenn das Bestand hat, muss die Ex-Direktorin nicht nur auf 1,8 Millionen Euro Ruhegeld verzichten. Man wird sicher auch (noch) mal schauen müssen, wie es bei so krassen Verstößen um die zivil- und strafrechtliche Verantwortung derjenigen steht, die solche Verträge auf Kosten der Beitragszahler abgeschlossen haben.
Kommentare
2023-09-21 11:11:46 von 1A

Garantierte Vollversorgung² durch die Beitragszahler; diese Schmarotzer³ sollten sich schämen. Alles durch den Staat abgesichert. Wir leben nun mal im besten Deutschland aller Zeiten.
Der Kapitalismus ist echt toll, du musst nur an der richtigen Stelle sitzen......

2023-09-21 11:31:12 von ano_0212

Ohne zitierfähige Quelle ist so ein Meme nur eine Geschichte aus dem Paulanergarten.
www.businessinsider.de/wirtschaft/schlappe-vor-arbeitsgericht-ex-rbb-direktorin-muss-ruhegeld-von-18-millionen-euro-vorerst-abschreiben/
sollte sich diese Meldung bestätigen, hoffe ich dass der Sumpf trockengelegt wird.

2023-09-21 21:56:27 von ano_8245

Sittenwidriger Vertrag? Nichtig? Rückzahlung aller erhaltener Bezüge!

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden
Gut Schwach (+243)