Wenn der Typ vom Verfassungsschutz schon frühmorgens..
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Kommentar (5)
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Wenn der Typ vom Verfassungsschutz
schon frühmorgens unsere Kommentare durchgehen muss.
Kommentare
2023-10-22 16:50:37 von ano_6553
Wessen Verfassung schützt er denn? Deutschland hat ja gar keine, sondern nur ein Grundgesetz.
2023-10-22 17:05:54 von R2D2
Das Grundgesetz IST in der jeweils aktuellen Ausgabe die Verfassung, oder was wolltest du jetzt mit deinem Sprüchlein eigentlich aussagen?
Da haste wohl in der Schule damals nicht aufgepasst?!
2023-10-22 17:19:48 von ano_6553
Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
Art 146 GG
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das heißt, ein Land kann ein Grundgesetz ODER eine Verfassung haben, aber nicht beides. Die Verfassung könnte irgendwann einmal das Grundgesetz ersetzen, aber das ist ja wohl derzeit nicht der Fall.
2023-10-22 18:20:58 von R2D2
Naja - oder eher: Nein.
Kann man leicht ergoogeln und auf der offiziellen Webseite des Bundestags nachlesen. Die sollten das wissen.
Das (aktuelle) Grundgesetz stellt die aktuelle Verfassung der BRD dar.
Art 146 GG sagt nur aus, dass das Grundgesetzt einer (anderen), vom Volk verfassten Verfassung weichen müsste. Diese muss aber auch nicht zwingend „Verfassung“ heissen um eine zu sein, genauso wie das aktuelle Grundgesetz die Verfassung darstellt.
Sonst wären wir ja (Ver-)Fassungslos :-)
2023-10-23 01:24:26 von ano_6553
Ja, mittlerweile ist es wohl so. Das war aber nicht immer so. Die Grenze zwischen Grundgesetz und eigene Verfassung war einmal sehr wohl da. So viel ich weiß, ist eine Verfassung etwas, was nicht geändert oder ausgehebelt werden kann. Ein Grundgesetz widerum ist leichter umzuschreiben. Da kann man immer mal Passagen hinzufügen oder ganze Absätze streichen. Eine echte Verfassung hätte man zu Coronazeiten nicht aushebeln können, das Grundgesetz sehr wohl.
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