Kommentare
2023-11-12 14:03:08 von ano_4865
Nötigung
Vorsätzliche Sachbeschädigung
Vorsätzliche Gefährdung
Unfallflucht
Bye-Bye, Führerschein, Willkommen in der JVA.
2023-11-12 20:39:10 von ano_1399
Ich würde eher sagen, der Radfahrer begeht Nötigung, der Autofahrer hat das Recht, sich zu wehren, bzw. zu fliehen.
2023-11-12 14:57:44 von ano_9183
Na Du Klugi über mir. Das ist in Russland oder sonst der wo. Da wird nix mit JVA. Der kann froh sein, dass er noch lebt.
Natürlich ist der Autofahrer ein Arschloch, das auf dem Geh-/ Radweg abkürzen wollte.
2023-11-13 06:12:28 von malü
Ich würd mal sagen: Selber Schuld Fahrradfahrer.Wer sich A) Als Oberlehrer aufspielen will...und dann B Absichtlich sein Vorderrad vor den Wagen bewegt...was erwartet der? Richtiger wäre es gewesen: Nummernschild notieren und der Polizei melden. Alles andere ist so was wie Selbstjustiz!
Aber..als Fahrradfahrer bekommt man wohl ab und an Frost ab.Da ist dann schlecht mit Denken.
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