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Ein 43-Jähriger Handwerker wurde nach einem Streit um das Tragen einer roten Arbeitsschutzhose gekündigt, weil er sich weigerte, die Hose zu tragen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte die Kündigung, da der Arbeitgeber das Tragen der Hose vorschreiben durfte.
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