Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter..

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hinzugefügt: 2024-08-03 07:32:50 Kommentar (1)    tags:  münchenhotel

Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Zahlungvon Schadensersatz, da das gebuchte Hotel entgegen der Beschreibung nicht "nur wenige", sondern tatsächlich 15 „Gehminuten von wunderschönen Stränden" entfernt war.

Kommentare

2024-08-03 08:29:30 von ano_5253

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Man muss in die Beschreibung aufnehmen, wie schnell gegangen werden muss.......

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