Ein Parkhausbetreiber haftet nicht für Schäden..
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tags: gezeichnet motorhaube köln reifen verkehr personen gericht überwachungskamera kamera
Ein Parkhausbetreiber haftet nicht für Schäden durch Geschlechtsverkehr fremder Personen auf der Motorhaube. Der durch die Überwachungskamera aufgezeichnete neunminütige Akt war nicht lang genug, um in diesem "kurzen" Zeitraum geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wie das Kölner Landgericht feststellte.
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