Ein Parkhausbetreiber haftet nicht für Schäden..

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Ein Parkhausbetreiber haftet nicht für Schäden durch Geschlechtsverkehr fremder Personen auf der Motorhaube. Der durch die Üb...

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Ein Parkhausbetreiber haftet nicht für Schäden durch Geschlechtsverkehr fremder Personen auf der Motorhaube. Der durch die Überwachungskamera aufgezeichnete neunminütige Akt war nicht lang genug, um in diesem "kurzen" Zeitraum geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wie das Kölner Landgericht feststellte.

Kommentare

2024-08-10 20:45:01 von ano_2170

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9 Minuten? Respekt!

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