Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder..

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Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder. Die Mutter eines fünfjährigen Kindes, das einen Fußgänger angefahren hat, muss dem...

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Kommentar (4)    tags:  elternkindermutterzahlenschmerzengericht fahren

Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder. Die Mutter eines fünfjährigen Kindes, das einen Fußgänger angefahren hat, muss dem Geschädigten kein Schmerzensgeld zahlen, so das Oberlandesgericht Koblenz.

Kommentare

2024-08-20 09:24:41 von ano_9231

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Jeder Hundehalter muß für angerichtete Schäden seines Tieres aufkommen, warum müssen Kinderhalter das nicht?

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2024-08-20 10:01:25 von ano_7240

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2024-08-20 11:41:11 von ano_4215

+2 (12)

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Hat was mit Aufsichtspflichtsverletzung zu tun. Und ja, das heißt nicht, dass man 24/7 das Kind im Auge behalten muss. Sollte auch in euren Privat_Haftpflichtbedingungen stehen.

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2024-08-20 19:18:30 von ano_5158

+4 (10)

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Dann muss man also bei Kindern auch gleich zurücktreten, dann braucht man nicht klagen.

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