Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder..
» «

Kommentar (4)
tags: eltern kinder mutter zahlen schmerzen gericht fahren
Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder. Die Mutter eines fünfjährigen Kindes, das einen Fußgänger angefahren hat, muss dem Geschädigten kein Schmerzensgeld zahlen, so das Oberlandesgericht Koblenz.
Kommentare
2024-08-20 09:24:41 von ano_9231
Jeder Hundehalter muß für angerichtete Schäden seines Tieres aufkommen, warum müssen Kinderhalter das nicht?
2024-08-20 10:01:25 von ano_7240
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2024-08-20 11:41:11 von ano_4215
Hat was mit Aufsichtspflichtsverletzung zu tun. Und ja, das heißt nicht, dass man 24/7 das Kind im Auge behalten muss. Sollte auch in euren Privat_Haftpflichtbedingungen stehen.
2024-08-20 19:18:30 von ano_5158
Dann muss man also bei Kindern auch gleich zurücktreten, dann braucht man nicht klagen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

WITZE

Gut Schwach (-2)