Ab dem neuen Jahr 2025 gilt in der Schweiz..

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Ab dem neuen Jahr 2025 gilt in der Schweiz ein Gesichtsverhüllungsverbot an öffentlich zugänglichen Orten, bei dessen Verstoß...

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Kommentar (9)    tags:  schweizfranken

Ab dem neuen Jahr 2025 gilt in der Schweiz ein Gesichtsverhüllungsverbot an öffentlich zugänglichen Orten, bei dessen Verstoß eine Geldstrafe von bis zu 1000 Franken droht. Ausnahmen gibt es z. B. aus Gründen der Gesundheit, klimatischen Bedingungen sowie im Rahmen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit mit behördlicher Genehmigung.

Kommentare

2024-11-30 11:35:27 von ano_0198

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2024-11-30 20:22:06 von ano_6123

+26 (36)

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Zum wievielten mal wurde das jetzt schon erwähnt?

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2024-12-01 11:30:05 von ano_0849

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Kann nicht oft genug erwähnt werden!

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2024-11-30 21:06:03 von ano_2325

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Noch ein paar Mal, dann dürfen die SchweizerInnen nur noch nackich vor die Tür gehen. Mittlerweile fast so oft gepostet wie den türkischen Schützen, der gleichzeitig Taschenbillard gespielt hat.

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2024-11-30 22:34:00 von Wolke

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Avatar von Wolke

So hässlich wie die meisten Schweizerinnen sind, müsste es anstatt des Verbotes ein Gebot geben.

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2024-11-30 22:38:21 von ano_4167

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2024-12-01 03:24:44 von palo-schlempa

+6 (18)

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@Wolke
du solltest etwas gegen den geistigen Durchfall machen.
p.s.
Die Schweizer waren Deutschland schon immer etwas voraus.

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2024-12-01 14:54:37 von Trigger

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Natürlich. Darum durften Frauen auch schon ab 1971 wählen gehen...

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2024-12-01 21:26:33 von ano_9188

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Toll, was Du alles weißt!

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