Vermieter oder Makler sind nicht berechtigt..
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Kommentar (6)
tags: fotos wohnung online privatsphäre
Vermieter oder Makler sind nicht berechtigt, Fotos von einer noch bewohnten Wohnung zu fertigen, um diese online zu veröffentlichen.
Derartige Aufnahmen stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Mieter dar und dürfen nur mit deren Einverständnis gemacht werden.
Kommentare
2025-01-10 20:58:38 von skodayb
Einfach nicht zur Miete wohnen, da braucht man sich über so etwas keine Gedanken machen.
2025-01-10 20:59:28 von palo ist doof
Notfalls nimt man die Bilder ,die der Mieter in den sozialen Medien postet.
2025-01-11 00:39:41 von ano_3925
Um es mit Loriots Worten zu sagen: Ach...
Oder für alle verständlich: wo warst du die letzten 15 Jahre @OP?
2025-01-11 13:59:48 von ano_2201
Das ist jedem bekannt und nur Asylaten oder kiffende Schulabbrecher wissen solche Basissachen nicht. Als nächstes kommt noch "Atmen verlängert das Leben" oder so.
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