Vermieter oder Makler sind nicht berechtigt..

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Vermieter oder Makler sind nicht berechtigt, Fotos von einer noch bewohnten Wohnung zu fertigen, um diese online zu veröffent...

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Kommentar (6)    tags:  fotoswohnungonlineprivatsphäre

Vermieter oder Makler sind nicht berechtigt, Fotos von einer noch bewohnten Wohnung zu fertigen, um diese online zu veröffentlichen. Derartige Aufnahmen stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Mieter dar und dürfen nur mit deren Einverständnis gemacht werden.

Kommentare

2025-01-10 20:50:43 von ano_5191

+8 (24)

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Ist das wieder lustig.

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2025-01-10 20:58:38 von skodayb

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Einfach nicht zur Miete wohnen, da braucht man sich über so etwas keine Gedanken machen.

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2025-01-10 20:59:28 von palo ist doof

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Notfalls nimt man die Bilder ,die der Mieter in den sozialen Medien postet.

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2025-01-10 22:06:59 von ano_7119

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De_mietrechteste.de?

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2025-01-11 00:39:41 von ano_3925

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Um es mit Loriots Worten zu sagen: Ach...
Oder für alle verständlich: wo warst du die letzten 15 Jahre @OP?

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2025-01-11 13:59:48 von ano_2201

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Das ist jedem bekannt und nur Asylaten oder kiffende Schulabbrecher wissen solche Basissachen nicht. Als nächstes kommt noch "Atmen verlängert das Leben" oder so.

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